Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Was die sonst noch von den getreuen Ständen beschlossenen Anträge anlangt, so 
behalten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das 
Erforderliche darauf zu verfügen. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl 
beigethan und haben zu Urkund alles Dessen gegenwärtigen, in das Gesetz- und Verord— 
nungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Un— 
serem Königlichen Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 1. Juli 1876. 
Albert. 
Richard Freiherr von Friesen. 
« Alfred von Fabrice. 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
Dr. Carl Friedrich von Gerber. 
Christian Wilhelm Ludwig Abeken. 
  
Letzte Absendung: am 7. Juli 1876. 
1876. 40
	        
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