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75. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs auf der Staatseisenbahnstrecke von Mulda nach
Bienenmühle betreffend;
vom 11. August 1876.
Nachdem die Fortsetzung der Staatseisenbahnlinie Freiberg-Mulda auf der Strecke
Mulda-Bienenmühle
soweit vollendet ist, daß der Betrieb auf derselben eröffnet werden kann, hat das Finanz-
Ministerium beschlossen, diese Strecke am
15. August dieses Jahres
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
An der Bahnstrecke befinden sich die Haltestelle „Nassau im Erzgebirge“ und die
Station „Bienenmühle."“
Die Leitung des Betriebs erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen,
welche den Fahrplan und die Tarife bekannt machen wird, auch verbleibt dieser Behörde
die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regulirung der Besitzverhältnisse im
Bereiche der neuen Strecke.
Dresden, am 11. August 1876.
Finanz-Ministerium.
Für den Minister:
v. Thümmel.
Heydenreich.
& 76. Bekanntmachung,
die Bewilligung einer in dem Sparkassen-Regulative des Spar= und Vorschußvereins
für Lobstädt und Umgegend, eingetragener Genossenschaft, enthaltenen Ausnahme
von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 9. August 1876.
Der Spar= und Vorschußverein für Lobstädt und Umgegend, eingetragene Genossen-
schaft, welchem seiner Zeit die mittelst Bekanntmachung vom 3. Januar 1870 (Seite 2
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1870) veröffentlichten Ausnahmen von