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h) die zum Betriebe der Landwirthschaft dienenden, an einer bestimmten Stelle im
Betriebe befindlichen Maschinen;
zu der vierten Kategorie:
a) die in Holz oder in anderen brennbaren Stoffen arbeitenden und im Wesent—
lichen selbst aus Holz bestehenden Hilfswerkzeuge der Maschinenbau-
anstalten und der sonstigen dahin gehörigen Fabriken, einschließlich der vor-
herrschend aus Holz bestehenden gangbaren Zeuge der Papiermühlen und Papier-
fabriken;
b) die vorherrschend aus Holz bestehenden und ganz oder theilweise mit hölzernem
Triebwerke versehenen Maschinen der Zwirnereien, Wirkereien, Webereien,
Walken und Appreturanstalten und dergleichen;
F0) die vorherrschend aus Holz bestehenden und theilweise oder ganz mit hölzer-
nem Triebwerke versehenen Maschinen der Kattun= und Zeugdruckereien;
d) die Mahlmühlen jeder Art, sowie die Oelmühlen, Poch= und Stampfwerke mit
vorherrschend eisernem gangbaren Zeuge, ingleichen die Oelraffinerien;
e) die Maschinen und Betriebsgeräthschaften der Zuckersiedereien und Raffinerien;
zu der fünften Kategorie:
a) die vorherrschend aus Eisen und Metall bestehenden und mit eisernem
Triebwerke versehenen Maschinen der Spinnereien von Baumwolle, Kammgarn,
Flachs oder Werg und der Streichgarnspinnmaschinen, einschließlich der so-
genannten Vigognespinnereien;
b) die vorherrschend hölzernen gangbaren Zeuge der Mahlmühlen jeder Art,
der Oelmühlen, Poch= und Stampfwerke;
c) die Schneidemühlen und Fourniersägen mit vorherrschend eisernen Bestandtheilen
und eisernen Triebwerken;
0) die Maschinen und Geräthschaften der Flachsbereitungsanstalten mit vorherrschend
eisernen Gestellen;
zu der sechsten Kategorie:
a) die vorherrschend aus Holz bestehenden und ganz oder theilweise mit hölzer-
nem Triebwerke versehenen Maschinen der Spinnereien von Baumwolle, Kamm-
garn, Flachs, Hanf oder Werg und der Streichgarnspinnereien mit Einschluß
der Vigognespinnereien;
b) die Schneidemühlen und Fourniersägen mit vorherrschend hölzernen Bestandtheilen
und hölzernen Triebwerken;