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Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zurückzuzahlen ist, wird
dasselbe in ganzjährigen Terminen am 2. Januar, von Krute an gerechnet, mit
fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt lediglich gegen Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kasse des Wegeverbandes Hohenhameln, und zwar auch in der nach dem
Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine und der
Talon zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Ka-
pitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb zehn Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach
dem Ablaufe des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit nicht erhobenen Qinsen, verjähren
zu Gunsten des Wegeverbandes.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der I#. 500. 501. Ziff. 5. und 502.
der Allgemeinen bürgerlichen Prozeß-Ordnung vom 8. November 1850.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Jedoch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei dem Königlichen Amte Peine anmeldet und den stattgehabten
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Herag der an.
gemeldeten. und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung gezahlt
werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind ganzjährige Zinskupons für fünf Jahre
bis zum 2. Januar 1876. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons
auf fünf. besiehungsweise vierjährige Perioden ausgegeben werden.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kasse des
Wegeverbandes Hohenhameln gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung) sofern deren
Votzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Wegeverband mit seinem Vermögen und seiner gesetzlichen Steuerkraft.
zet Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Hohenhameln, den nrnnn . . . . .. 18..
Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes der Voigtei
Hohenhameln.
Jahrgang 1870. (Nr. 7758.) 88 Pro-