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Lehrplan
für den Unterricht in der Religions- und Sittenlehre in Volksschulen.
Der Religionsunterricht hat die Aufgabe, den religiös-sittlichen Sinn der Schul-
jugend durch Einführung in Geschichte und Lehre der christlichen Religion zu ent-
wickeln und zu fördern.
Wo derselbe in gegliederten Schulen bisher für Kinder der beiden ersten Schuljahre
in Verbindung mit dem Anschauungsunterrichte betrieben worden ist, bewendet es zur
Zeit bei der bestehenden Einrichtung.
Auch ist für die Elementarclasse gegliederter Schulen zwar nachgelassen, den Reli-
gionsunterricht in besonderen Lectionen erst nach Ablauf der Sommerferien zu beginnen,
doch darf es an religiöser Unterweisung von Anfang der Schulzeit an nicht fehlen.
1. Der evangelische Religionsunterricht.
Der evangelische Religionsunterricht umfaßt biblische Geschichte bez. Bibel-
erklärung und Katechismuslehre.
Als Lehrmittel sind die Bibel, eine Sammlung biblischer Geschichten, das Ge-
meindegesangbuch, der kleine Katechismus Luthers und ein Spruchbuch zu benutzen.
a) Biblische Geschichte und Bibelerklärung.
Biblische Geschichten des alten und neuen Testaments bilden während der vier
ersten Schuljahre die Grundlage des Religionsunterrichts; doch sind bei Behandlung
derselben geeignete Bibelsprüche, Liederverse, Katechismusabschnitte und Gebete zu be-
nutzen und in mäßiger Anzahl einzuprägen. — Wöchentlich 3 bez. 2 Stunden.
Während der folgenden Schuljahre wird in zweijährigen, bei mehrelassigen Schulen
entsprechend sich erweiternden Lehrcursen unter Hervorhebung des Lebens Jesu und der
Apostelzeit eine zusammenhängende Darstellung der Heilsgeschichte gegeben; mit der-
selben ist Lectüre und Erklärung ausgewählter Schriftabschnitte, sowie das Hauptsäch-
lichste aus der Bibelkunde in organische Verbindung zu bringen. Vor den kirchlichen
Festen gelangen die bezüglichen Festgeschichten zur Besprechung. — Wöchentlich 2
Stunden.
Der Entwickelungsgang der christlichen Kirche in seinen Hauptmomenten wird der
Regel nach innerhalb des Geschichtsunterrichts dargestellt; indessen soll nicht ausgeschlossen
sein, bei gegliederten Schulen den biblischen Lehrstoff dergestalt zu vertheilen, daß für
die erste Classe besondere Stunden zur Vorführung lebensvoller Bilder aus der Kirchen-
geschichte gewonnen werden.