Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

— 688 — 
DI. 
Nachweisung 
über 
dem Betriebe (meines Gewerbes, Fabrikgeschäfts) der Actiengesellschaft N. N. beschäftigten 
die bei » . 
Ausübung meines Berufs 
in 
wohnhaften Personen. 
  
  
  
  
  
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... « Werth der 
Gegenwärtiger Tantieme " 
S jährlicher Stücklohn oder Sreien Nehu- Geammt= 
Namen Stellung Wohnung Gehalt oder sonstiger Dun#sillidung steuerhsicch An- 
auf das Jahr Verdienst nach r“ee- 
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berschnetrr A#lweschemn Naturallikmmens.rkungen. 
des Beitragspflichtigen. bezüge. 
  
  
Mark Pf.] Mark Pf.Mare Pf.] Mark Pf. 
  
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Nicht aufzunehmen ist das in der Form der Hausindustrie beschäftigte, sowie das nicht ständige Arbeiterpersonal, 
ingleichen das auf dem Wirthschaftshofe selbst wohnende landwirthschaftliche Gesinde.
	        
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