Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Jedem Militärpflichtigen ist das persönliche Erscheinen überlassen. Für die nicht 
Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission geloost. 
Die Loosung findet in Gegenwart der verstärkten Ersatz-Kommission statt. 
Von der Loosung sind nur auszuschließen: 
die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, 
die von den Truppen-(Marine-) theilen angenommenen Freiwilligen (einschließ- 
lich Forstlehrlinge), 
die Vorweg-Einzustellenden, 
die dauernd Untauglichen, 
die dauernd Unwürdigen. 
Für die Richtigkeit des Loosens ist der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission vor- 
zugsweise verantwortlich. · 
Die Zahl der zu ziehenden Loose muß der Zahl der zur Loosung berechtigten Militär- 
pflichtigen entsprechen. 
Sie werden in Gegenwart der Kommission in ein geeignetes Gefäß eingezählt. 
Letzteres wird sodann gehörig umgeschüttelt. 
Die Militärpflichtigen loosen in der Reihenfolge der alphabetischen Liste. Jedes 
gezogene Loos wird laut verlesen und sogleich in die alphabetische Liste eingetragen 
und zwar durch den Militär= und den Civil-Vorsitzenden eigenhändig. 
Unterbrechungen der Loosung dürfen nur ausnahmsweise stattfinden. Während 
der Dauer der Unterbrechung ist das Gefäß mit den Loosen unter sicherem Ver- 
schluß aufzubewahren. 
Ausstellung von Loosungsscheinen s. § 66. 
Die Ueberzähligen früherer Jahrgänge rangiren nach der Reihenfolge ihrer im 
ersten Militärpflichtjahr gezogenen Loosnummern. 
Sind sie nach anderen Aushebungs-Bezirken verzogen, so werden sie dort nach 
dem Werth ihrer Loosnummer einrangirt, d. h. der ihnen anzuweisende Platz in 
der Reihenfolge der Militärpflichtigen ihres Jahrganges muß in demselben 
Verhältniß zu der in dem neuen Bezirk gezogenen höchsten Loosnummer dieses 
Jahrganges stehen, wie in dem früheren Bezirk. 
  
*) Die Art und Weise der Einrangirung ergiebt sich aus folgendem Beispiele: *— 
Nach Schema 8 ist in A die höchste Loosnummer 1,325, die Abschlußnummer 1,265; desgleichen in □ 
die höchste Loosnummer 402, die Abschlußnummer 386. 
Es bleiben daher in A 60 Mann, 
in C 16 Mann 
überzählig. 
Der in A mit der Loosnummer 1,290 überzählig Gebliebene ist demnach der 25ste der überzähligen 60 
Mann in A. Verzieht dieser nach C, so würde seine Einrangirung in die 16 Ueberzähligen in C in dem Ver- 
hältniß wie 60: 25 — 16 63 erfolgen, so daß er in C als der siebente Ueberzählige eintritt und somit hinter 
den Militärpflichtigen zu stehen kommt, welcher in C die Nummer 392 gezogen hat.
	        
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