Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

Lehrziel. 
Lateinische 
Sprache. 
Vertheilung des 
Unterrichts- 
stoffs. 
— 90 — 
freien mündlichen Vortrage. Von vier zu vier Wochen ein Aufsatz mit vorangestellter 
Disposition. 
Classe Ilb: 3 Stunden. Lectüre und Besprechung von Stücken aus den Werken von 
Luther, Herder, Lessing und Klopstock; Literaturgeschichte von Luther bis Klopstock. 
Uebungen im freien mündlichen Vortrage; größere Aufsätze. 
Classe la: 3 Stunden. Lectüre und Besprechung poetischer Werke der neueren 
Classiker. Literaturgeschichte von Klopstock bis zur Gegenwart. Uebungen im freien 
mündlichen Vortrage. Größere Abhandlungen. Nach Befinden das Wichtigste aus der 
Logik. 
10. Kenntniß der deutschen Grammatik, correcter und gewandter Gebrauch der 
Muttersprache in Wort und Schrift, Kenntniß der deutschen Literatur und der Literatur- 
geschichte. 
11. Classe VI: 8 Stunden. Die regelmäßigen Deelinationen; Genusregeln 
und Comparation der Adjectiva; das Nothwendigste von den Zahlwörtern und Für- 
wörtern; die regelmäßigen Conjugationen; Einübung von Vocabeln. 
Uebungen im Uebersetzen aus dem Lateinischen mit besonderer Rücksicht auf das 
Construiren der Sätze. Wöchentlich eine schriftliche Arbeit. 
Classe VI 5 Stunden. Wiederholung des Sextapensums, unregelmäßige Decli- 
nationen, Pronomina, Deponentia, unregelmäßige Verba, Präpositionen und Con- 
junctionen. 
Fortsetzung der Uebungen im Construiren und Uebersetzen aus dem Lateinischen. 
Wöchentlich eine schriftliche Arbeit. 
Classe IV: 4 Stunden. Wiederholung des Quintapensums. Die Constructionen 
des Accus. cum infinit. und des Ablat. absol., das Nothwendigste aus der Casus- 
lehre. 
Lectüre einer Chrestomathie mit Präparation. Jede Woche eine kleinere schriftliche 
Arbeit (abwechselnd ein Exercitium und ein Extemporale). 
Classe III: 4 Stunden. Wiederholung der Formenlehre; Einleitung in die Syntax; 
Casuslehre, die Conjunctionen und Participialconstructionen; die allgemeinsten und 
leichtesten Regeln über die consecutio temporum. Lectüre von Cornelius Nepos ober 
einer passenden Chrestomathie. 
Schriftliche Arbeiten wie in IV. 
Classe IIb: 4 Stunden. Wiederholung der Casuslehre, der Infinitiv= und der 
Participialconstructionen; eingehendere Behandlung der Conjunctionen. 
Lectüre von Caesar de bello gallico oder einer passenden Chrestomathie; Fort- 
setzung der schriftlichen Uebungen.
	        
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