Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Classe IV: 3 Stunden wöchentlich. Naturbeschreibung wie in Classe V und Grund— 
züge der Anthropologie. Naturlehre: Physik. 
Classe III: 3 Stunden wöchentlich. Naturbeschreibung: Bau, Leben und Pflege des 
menschlichen Körpers. Grundzüge der Geologie und Geognosie. Naturlehre: Physik 
1. Theil. 
Classe II: 2 Stunden wöchentlich. Naturlehre: Physik 2. Theil und Grundlehren 
der Elementar-Chemie. 
Classe I11 2 Stunden wöchentlich. Naturbeschreibung: Wiederholung des Stoffes 
der vorigen Classen. Naturlehre: Wiederholung der Physik, Fortsetzung und Vollendung 
der Elementar-Chemie. 
Lehrziel. Uebersichtliche Kenntniß der Anthropologie, Zoologie, Botanik und Mineralogie 
und allgemeine Bekanntschaft mit den Hauptlehren der Geologie und Geognosie wie mit 
denen der Physik und Chemie. 
Arithmetik § 12. Anforderung: Genaue Kenntniß der vier Species in ganzen Zahlen wie in 
und Formen-gemeinen und Deeimalbrüchen. 
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Vertheilungdes In jeder Classe werden wöchentliche Aufgaben zu schriftlicher Lösung gegeben. 
775 Classe W: 3 Stunden wöchentlich. Wiederholung der Rechnung mit gemeinen und 
Deeimalbrüchen, einfache und zusammengesetzte Regeldetri nach Schlüssen. 
Classe IV: 3 Stunden wöchentlich. Die bürgerlichen Rechnungsarten, Verhältnisse 
und Proportionen. 
Classe III: 2 Stunden wöchentlich. Schwierigere Rechnungsarten, Formenlehre und 
Raumberechnungen. 
Classe II: 2 Stunden und Classe I: 1 Stunde wöchentlich in getrenntem Unterrichte. 
Lösung algebraischer Aufgaben, Formenlehre und Raumberechnung. Repetitorium. 
Lehrziel. In der Arithmetik: Sicherheit und Gewandtheit in allen im bürgerlichen Leben 
vorkommenden Rechnungsarten, verbunden mit der Fähigkeit, das Wesen und die 
Gründe des jedesmaligen Verfahrens anzugeben. 
In der Formenlehre: Fertigkeit in der Construction und Berechnung der wichtigsten 
Flächen und Körper. 
Pädagogil. 13. Classe III„ 4 Stunden wöchentlich. Grundlegender Unterricht in Psychologie 
beskeirsessa und Logik. Methodologische und katechetische Anweisungen und Uebungen mit ent- 
stoffs. sprechenden Ausarbeitungen. 
Classe II: 5 Stunden wöchentlich. Fortsetzung des in voriger Classe Begonnenen 
und Didaktik.
	        
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