Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Classe I: 5 Stunden wöchentlich. Katechetik, Pädagogik und Geschichte der Pädagogik. 
Classe II: 3 Stunden wöchentlich durchschnittlich für jede Schülerin. Anhören von b. Schul- 
Musterlectionen und Unterrichtsertheilung in Unter= oder Mittelelassen nach geprüfter Frakie. 
Ausarbeitung und unter Aufsicht. 
Classe I: 3 Stunden wöchentlich durchschnittlich für jede Schülerin. Anhören von 
Musterlectionen und Unterrichtsertheilung in den verschiedenen Schulelassen unter 
Aufsicht. 
In der Pädagogik: Einsicht in die Kräfte, Gesetze und Functionen des Seelen= Lehrziel. 
lebens, Kenntniß der Erziehungs= und Unterrichtslehre, sowie der Schulkunde und 
Ueberblick über die Geschichte des Schul= und Erziehungswesens. 
In der Schulpraxis: Fertigkeit in Anwendung der für den Unterricht überhaupt 
und für die methodische Behandlung der einzelnen Unterrichtsfächer insbesondere giltigen 
Regeln. 
&# 14. Anforderung: Von Denen, welche Theilnahme am Clavierspiel beabsichtigen, Musik- 
wird gefordert, daß sie die Anfangsgründe überwunden haben und leichtere Sonatinen unterricht. 
ohne Mühe und mit gutem Anschlage correct vorzutragen vermögen. 
Jede Classe 4 Stunden wöchentlich, nämlich: veitheilungdes 
2 Stunden Gesang, obligatorisch, Unterrichts- 
stoffs. 
1 Stunde Harmonielehre, W 
1 Stunde Elavierpiel, /saeultatt. 
Der Unterricht in Letzterem wird in Sectionen zu 4 bis 5 Schülerinnen ertheilt. 
Alle Schülerinnen sind verpflichtet, am Gesangunterrichte theilzunehmen, während 
ihnen freigestellt ist, sich an der Harmonielehre und dem Clavierspiel zu betheiligen 
oder nicht. 
Regelmäßige Combinationen zweier Classen ist im Gesangunterrichte statthaft. 
Sicherheit im Singen eines vorgelegten Chorals und eines Volks= oder Schulliedes. Lehrziel. 
15. Classe V: 2 Stunden wöchentlich. Einübung der geraden und gebogenen Zeichnen. 
Linien durch Darstellung von Flachornamenten aus dem Herdtle'schen Vorlagenwerke. Vertheilunges 
Verwerthung des Erlernten zur Herstellung von Verzierungen für verschiedene Nadel- sooffe. # 
arbeiten, als Besatz-, Applications= und Stickmuster. 
Classe IVI: 2 Stunden wöchentlich. Uebergang von der Fläche zum Körper durch 
Zeichnen nach körperlichen Flachornamenten. Empirische Behandlung der Licht= und 
Schattengesetze. Allmäliges Fortschreiten zu plastischer wirkenden und runde Formen 
enthaltenden Ornamenten, welche tieferes Eingehen in die Licht= und Schattengesetze 
18“
	        
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