Uebersicht # 20.
über den Lehr- — ——
plan. v. mI. II. I. sSumma.
bl. fac. obl. fac. obl. fac. obl. fac. obl. fae.obl. fae.
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Religion 3— 3— 5 2— 2— 13 —
Deutsche Sprache 4—— 43S3J 3 — 17 —
Französische Sprache 4 4 — 4— 4 4— 20 —
Englische Sprache — — 3— 3— 3J— 3 105
Geographie 2 — —2—11. 8 —
Geschichte 2 — 2— 2— 2— 2 — 110 —
Naturwissenschaften 3—38 2 2 1 —
Arithmetik und Formenlehre 3— 3— 2 — 2 — 1— 11 —
Pädagogik — — — — 4— 54 — 5 — 14 —
Schulpraris EEEEEEEEEEIE
Gesang 2 — 2 — 2 2 —— 2 — 10 —
Harmonielehre 11— 1 I 11 1— 5
Clavierspiel — — I— 11 111— 5
Zeichnen 2—2 — 2— 2 2— 10 —
Schreiben .. 1 — 1 — 1 —— —— — 3 —
Turnen 2—2 „SôU„
Nadelarbeiten 21—2 —2 2— 2— 10 —
Stenographie — 2— 2— —— — — — — 4
30/ 7m’80 7/32 51/32 5|/31 51 /9
37 37J7 3734
Abweichungen & 21. Abweichungen von diesem Lehrplane, soweit sich derselbe bei dem Seminare
vom Khrplane, zu Calluberg nicht durch das Internat und seine genehmigten Lehr= und Arbeitsein-
richtungen modificirt, sind in Betreff der Lehrziele gar nicht, in Betreff der Vertheilung
des Lehrstoffs und der Zahl der Unterrichtsstunden nur ausnahmsweise und unter vor-
her eingeholter Genehmigung der obersten Schulbehörde statthaft.
Lehrbücher. § 22. Beim Unterrichte ist von Dictaten, soweit solche nicht auf kurze Anmerk-
ungen beschränkt bleiben, abzusehen, derselbe ist vielmehr bei allen geeigneten Lehr-
fächern an gute Lehrbücher anzulehnen, deren Benutzung die Vorbereitung auf den
Unterricht und die Repetition zu erleichtern vermag. 1
Die Einführung der Lehrbücher und deren Wechsel sind von der Genehmigung der
obersten Schulbehörde abhängig.
Lectionsbücher. 6i23. Zur Controle über Einhaltung des Lehrplans ist für jede Classe ein Lec-
tionsbuch anzulegen, in welches von jedem in der Classe beschäftigten Lehrer am Schlusse
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