Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

Anlage F(zu § 32). 
  
Verzeichniß 
der für militärische Zwecke als tauglich anerkannten und angekauften Fahrzeuge und 
Geschirre nebst Zubehör 
aus dem Aushebungs-Bezirk . . . . . . . . Musterungs-Bezirk .. 
Bemerkung: 
1. Die Verzeichnisse sind am Schluß von den Abnahme-Commissaren und Taxatoren durch Namens- 
Unterschrift und Datum zu vollziehen. 
2. Die Verzeichnisse für das Train-Bataillon, in welchen in Colonne 15 nur die Rubrik „Durch- 
schnittsbetrag in Zahlen“ auszufüllen ist, find blos vom Militär-Commissar zu unterzeichnen. 
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