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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
7. Stück vom Jahre 1877.
Inhalt: Bekanntmachung, das Regulativ für die Pensionskasse der Rathsmitglieder und Gemeindeunterbeamten
der Stadt Bischofswerda betr. S. 201. — Verordnung, den Gewerbebetrieb der Ausländer im Umher-
ziehen betr. S. 202. — Bekanntmachung, die israelitische Religionsgemeinde zu Dresden betr. S. 205. —
Bekanntmachung, eine Vereinbarung mit Oesterreich wegen gegenseitiger Durchführung der Schulpflicht
betr. S. 206. — Bekanntmachung, Abänderungen der Postordnung vom 18. December 1874 betr. S. 206.
— Bekanntmachung, das Regulativ über die Pensionsverhältnisse der städtischen Beamten der Stadt
Döbeln betr. S. 215. — Verordnung, die Herstellung einer Verbindungslinie mit der Chemnitz-Komo-
tauer Eisenbahn bei Flöha betr. S. 216.
/K 36. Bekanntmachung,
die Bewilligung einer in dem Regulative für die Pensionskasse der besoldeten, auf
Lebenszeit angestellten Rathsmitglieder und der Gemeindeunterbeamten der Stadt-
gemeinde Bischofswerda enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 3. April 1877.
Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Stadtgemeinde Bischofswerda für die von der-
selben errichtete Pensionskasse ihrer besoldeten, auf Lebenszeit angestellten Rathsmit-
glieder und ihrer Gemeindeunterbeamten die in der nachstehend abgedruckten Bestimm-
ung des bezüglichen, vom Ministerium des Innern bestätigten Regulatios enthaltene
Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden.
Dresden, am 3. April 1877.
Ministerium der Justiz.
Abeken.
Regulativ
für die Pensionskasse der besoldeten, auf Lebenszeit angestellten Rathsmitglieder und
der Gemeindeunterbeamten der Stadtgemeinde Bischofswerda.
Rosenberg.
2c. 2pc.
§&9 Mehr als ein Dritttheil der Pension darf vor der Verfallzeit weder von dem
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