Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
7. Stück vom Jahre 1877. 
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, das Regulativ für die Pensionskasse der Rathsmitglieder und Gemeindeunterbeamten 
der Stadt Bischofswerda betr. S. 201. — Verordnung, den Gewerbebetrieb der Ausländer im Umher- 
ziehen betr. S. 202. — Bekanntmachung, die israelitische Religionsgemeinde zu Dresden betr. S. 205. — 
Bekanntmachung, eine Vereinbarung mit Oesterreich wegen gegenseitiger Durchführung der Schulpflicht 
betr. S. 206. — Bekanntmachung, Abänderungen der Postordnung vom 18. December 1874 betr. S. 206. 
— Bekanntmachung, das Regulativ über die Pensionsverhältnisse der städtischen Beamten der Stadt 
Döbeln betr. S. 215. — Verordnung, die Herstellung einer Verbindungslinie mit der Chemnitz-Komo- 
tauer Eisenbahn bei Flöha betr. S. 216. 
  
/K 36. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in dem Regulative für die Pensionskasse der besoldeten, auf 
Lebenszeit angestellten Rathsmitglieder und der Gemeindeunterbeamten der Stadt- 
gemeinde Bischofswerda enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 3. April 1877. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Stadtgemeinde Bischofswerda für die von der- 
selben errichtete Pensionskasse ihrer besoldeten, auf Lebenszeit angestellten Rathsmit- 
glieder und ihrer Gemeindeunterbeamten die in der nachstehend abgedruckten Bestimm- 
ung des bezüglichen, vom Ministerium des Innern bestätigten Regulatios enthaltene 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden. 
Dresden, am 3. April 1877. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
Regulativ 
für die Pensionskasse der besoldeten, auf Lebenszeit angestellten Rathsmitglieder und 
der Gemeindeunterbeamten der Stadtgemeinde Bischofswerda. 
Rosenberg. 
2c. 2pc. 
§&9 Mehr als ein Dritttheil der Pension darf vor der Verfallzeit weder von dem 
1877. 30
	        
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