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Annaberg für den Lieferungsverband der Amtshauptmannschaft Annaberg,
Auerbach - — - - - Auerbach,
ChemnItz-- - -StadtundderAmtshauptmann-
schaft Chemnitz,
Frankenberg für den Lieferungsverband der Amtshauptmannschaft Flöha,
Glauchau = b - Verwaltungs-Commission
Glauchau,
Marienberg — -Anmtshauptmannschaft Marien=
berg,
Oelsnitz -- - -AmtshauptmannschaftOelsnitz,
Plauen -- - - - Plauen,
Schwarzenberg für den Lieferungsverband der Amtshauptmannschaft
Schwarzenberg,
Zwickau für den Lieferungsverband der Amtshauptmannschaft Zwickau,
in der
Kreis-
haupt-
mannschaft
Zwickau.
II. Die Feststellung der Durchschnittspreise für Fourageartikel geschieht durch die
Kreishauptmannschaften unter Zugrundelegung der niedrigsten und höchsten Preise jedes
Markttags oder eventuell jedes Ermittelungstags des resp. Hauptmarktorts am Schlusse
eines jeden Monats in nachstehender Weise:
Niedrigster und höchster Preis
Markt= 2c. Tag. pro Centner Hafer.
Den 1. Juni von 7. 50 & bis mit
8 50.
4 7——
8-.—-
8 -7-50---
8-50-
-11.- -7-80---
8-90-
2c. 2c.
63JZ70-F.sa.:8
7»-z96;1x—-2k.-7.-JZ96-3.
monatlicher Durchschnittspreis.
Anmerkung. Bruchtheilpfennige unter ½ sind wegzulassen, hingegen ½ und darüber als volle Pfennige
zu berechnen.
III. Die öffentliche Bekanntgabe der ermittelten Durchschnittspreise
für jeden
Lieferungsverband erfolgt allmonatlich Seiten der Kreishauptmannschaften innerhalb der
ersten Hälfte jedes nächsten Monats, und zwar: