Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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M 54. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs der Schandau-Neustadt-Dürrröhrsdorfer Staats- 
eisenbahnlinie betreffend; 
vom 22. Juni 1877. 
Nochdem der Bau der Staatseisenbahnlinie 
Schandau-Neustadt-Dürrröhrsdorf 
vollendet ist, hat das Finanz-Ministerium beschlossen, dieselbe 
am 1. Juli dieses Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. An der neuen Linie befinden sich die Stationen 
Schandau, Sebnitz, Neustadt b./St. und Stolpen, sowie die Haltestellen mit 
Güterverkehr Wendischfähre, Ulbersdorf, Langenwolmsdorf und Krum- 
hermsdorf und die Haltestelle für Personenverkehr Kohlmühle. Die Leitung des 
Betriebs erfolgt durch die General-Direction der Staatseisenbahnen, welche die be- 
treffenden Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird. 
Dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und auf die Regu- 
lirung der Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahn- 
strecke bis auf Weiteres noch dem für den Bau derselben bestellten Commissar, Finanz- 
rath Opelt zu Dresden. 
Ebenfalls vom 
1. Juli dieses Jahres 
an wird die Station Krippen an der Linie Dresden-Bodenbach als solche einge- 
zogen, wogegen dieselbe als Haltestelle für beschränkten Personenverkehr fortbestehen 
bleibt. 
Dresden, den 22. Juni 1877. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Müller. 
1877. 35
	        
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