Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Hat bei dem Kranken bisher eine Behandlung der Epilepsie stattgefunden? Worin 
hat dieselbe bestanden und wie lange ist sie fortgesetzt worden und mit welchem 
Erfolge? 
Wie ist der Habitus, der Körperbau und die Ernährung des Kranken beschaffen? 
Wie ist der Bau und die Beschaffenheit des Schädels? Besteht Asymetrie desselben, 
sind Exostosen vorhanden? 
Sind bei dem Kranken Mißbildungen vorhanden? 
Wie ist sein Gesichtsausdruck und sein Blick beschaffen? Schielt der Kranke? Wie 
sind seine Pupillen? Ist Ptosis vorhanden? 
Sind seine Zähne abgeschliffen? 
Sind an seiner Zunge Narben oder frische Verletzungen sichtbar? 
Finden sich auf der Haut des Kranken Narben oder frische Verletzungen in Folge 
jüngst stattgehabter Krampfanfälle? 
Machen sich bei dem Kranken Besonderheiten in Bezug auf seinen Charakter und 
sein Temperament bemerkbar? Ist er zum Jähzorn, zu Gewaltthätigkeiten oder 
zu geschlechtlichen Excessen geneigt? 
Welches ist der gegenwärtige Stand seiner Intelligenz? Ist dieselbe eine normale, 
oder macht sich bei ihm eine Abschwächung derselben bemerkbar, im letzteren Falle, 
in welchem Grade besteht dieselbe? 
Wie ist das körperliche Befinden des Kranken? Sind außer der Epilepsie ander- 
weite körperliche Krankheitszustände vorhanden, bejahenden Falls, worin bestehen 
dieselben? 
Welche Bemerkungen sind außerdem noch in Bezug auf den Kranken zu machen? 
  
& 63. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer im Regulative für die allgemeine Gewerbsgehilfenkfranken= 
und Begräbnißunterstützungskasse zu Döbeln enthaltenen Ausnahme von bestehen- 
den Gesetzen betreffend; 
vom 10. August 1877. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist die in der nachstehend abgedruckten Bestimmung 
des vom Ministerium des Innern bestätigten Regulativs für die allgemeine Gewerbs-
	        
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