Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

— 283 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
12. Stück vom Jahre 1877. 
Inhalt: Verordnung, eine Neuwahl für die II. Kammer betr. S. 283. — Verordnung, die Einführung eines 
veränderten Formulars zu den Anzeigen über Unglücksfälle und Selbstmorde betr. S. 284. — Bekannt- 
machung, den religiösen Memorirstoff in evangelischen Volksschulen betr. S. 286. 
  
& V74. Verordnung, 
die Veranstaltung einer Neuwahl für die II. Kammer der Ständeversammlung 
betreffend; 
vom 21. September 1877. 
Nochdem der Abgeordnete der II. Kammer der Ständeversammlung für den 11. städti- 
schen Wahlkreis, Advocat Richard Ludwig in Leipzig, seinen freiwilligen Austritt aus 
der Kammer erklärt hat, macht sich die Vornahme einer Neuwahl in diesem Wahlkreise 
nöthig. Es wird daher deren ungesäumte Veranstaltung hierdurch angeordnet und als 
Tag der Abstimmung 
der 17. October 1877 
festgesetzt. 
Zum Wahlcommissar ist 
Herr Bürgermeister Hennig in Grimma 
ernannt worden. 
Dresden, am 21. September 1877. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
1877. 42
	        
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