— 286 —
18. Ob der Leichnam an die Anatomie abgeliefert worden oder aus welchem Grunde
dies nicht geschehen:
(Sitz der Behörde) (Unterschrift der Behörde)
, den 18
Anmerkungen:
Soweit einzelne der unter Nr. 1 bis 18 anzuzeigenden Verhältnisse unbekannt sind, ist dies an der betreffen-
den Stelle anzumerken.
Entleibungsversuche oder Verunglückungen, durch welche die betreffende Person nicht auf der Stelle, jedoch
späterhin verstorben ist, sind ebenfalls anzugeben.
Auf der Außenseite ist die Behörde anzugeben, an welche die Anzeige gerichtet ist.
. 76. Bekanntmachung,
den religibsen Memorirstoff in evangelischen Volksschulen betreffend;
vom 19. September 1877.
Des Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts hat, wie dies seiner Zeit
vorbehalten worden ist, zur Ergänzung des mittelst Bekanntmachung vom 27. November
vorigen Jahres publicirten Lehrplans für den Unterricht in der Religions= und Sitten-
lehre in Volksschulen (Seite 502 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre
1876) den in evangelischen Volksschulen mindestens zu bewältigenden Memorirstoff an
Bibelstellen, Kirchenliedern und Choralmelodien nach erfolgter Vernehmung mit dem
evangelisch -lutherischen Landesconsistorium festgestellt, und hierauf unter dem Titel:
„Der religiöse Memorirstoff für die evangelischen Volksschulen des
Königreichs Sachsen“ (Dresden, Verlag von Alwin Huhle, Carl Adlers Buch-
handlung) eine Zusammenstellung desselben zugleich für den Schulgebrauch veröffentlichen
lassen.
Solches wird andurch mit dem Verordnen bekannt gemacht, daß die in genannter
Schrift bezeichneten 150 Bibelstellen, 22 Kirchenlieder und 35 Choralmelodien spätestens
von Ostern 1878 ab den Lehrplänen sämmtlicher evangelischen Volksschulen des Landes
in zweckmäßiger Vertheilung auf die verschiedenen Unterrichtsstufen einzuordnen sind.
Hierbei ist jedoch Nachstehendes noch besonders hervorzuheben.
Indem die gedachte Zusammenstellung sich darauf beschränkt, das geringste Maß
des Memorirstoffs in Absicht auf Einheit und Gründlichkeit des Religionsunterrichts
festzusetzen, soll selbstverständlich einem weiteren und reicheren Ausbau desselben kein
Hinderniß entgegengestellt werden. Wenn sodann eine Reihe Bibelstellen, die als
integrirende Theile biblischer Geschichten zu betrachten sind, Aufnahme in das Verzeichniß