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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
«- Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 17. September 1877.
— Ministerium des Innern.
1- Für den Minister:
Schmaltz.
Müller.
& 80. Bekanntmachung,
die Erwerbung der Leipzig-Dresdener Eisenbahn durch den Staat betreffend;
vom 1. October 1877.
Nechdem der zwischen dem Königlich Sächsischen Staatsfiscus und der Leipzig-
Dresdener Eisenbahncompagnie abgeschlossene Vertrag wegen Erwerbung des Leipzig-
Dresdener Eisenbahnunternehmens durch den Staat perfect geworden ist, wird derselbe
nachstehend unter O□ mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die
Generaldirection der Staatseisenbahnen von dem Finanz-Ministerium ermächtigt
worden ist, im Namen des Königlich Sächsischen Staatsfiscus die erforderlichen
Anträge wegen der grundbücherlichen Regulirung dieses Kaufgeschäfts bei den zustän-
digen Behörden zu stellen und das in dieser Beziehung sonst Erforderliche zu besorgen.
Dresden, den 1. October 1877.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
□
Zwischen
dem Königlichen Finanz-Ministerium, als Vertreter des Königlich Sächsischen
Staatsfiscus
Müller.
und
der Leipzig-Dresdener Eisenbahncompagnie in Liquidation,
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