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„die Abänderung in Spalte wird hiermit beglaubigt"
unter Beisetzung seines Namens zu beglaubigen.
Die Verwendung rother Tinte zu den etwa vorkommenden Abänderungen ist un-
statthaft.
Bei Aufsummirung der Einkünfte (Spalte 5 bis 8) eines jeden Beitragspflichtigen
und Auswerfung des Gesammtbetrags der Einkünfte in Spalte 9, sowie bei dem Ab-
zuge der nachgewiesenen Schuldzinsen 2c. (Spalte 11) von dem Gesammtbetrage der
Einkünfte und Auswerfung des verbleibenden steuerpflichtigen Einkommens in Spalte 12
hat der Vorsitzende die größte Sorgfalt anzuwenden, damit Rechnungsfehler jedenfalls
vermieden werden.
#22. Die Ortskataster werden, nachdem die Einschätzung aller darin verzeichneten
Beitragspflichtigen erfolgt ist, von dem Vorsitzenden durch einen entsprechenden Ver-
merk, z. B.:
„Aufgestellt in denaun abgehaltenen Sitzungen.
am. . . 13877
Die Einschätzungscommission des. Districts
im Steuerbeziirrk «
abgeschlossen und von ihm, sowie von sämmtlichen Mitgliedern der Commission, welche
an der Schlußsitzung derselben Theil genommen haben, unterschriftlich vollzogen, als—
dann aber nebst den Sitzungsprotokollen und sämmtlichen sonstigen zugehörigen Unter—
lagen an den Bezirkssteuerinspector eingesendet.
Gleichzeitig hat der Vorsitzende eine Berechnung der bei der Einschätzung in dem
Districte etwa erwachsenen, soweit thunlich, mit Quittungen zu belegenden Verläge, der
ihm sowie den Mitgliedern der Commission und den zugezogenen Stellvertretern der—
selben zukommenden Tagegelder, sowie etwaiger Reisekostenvergütungen an ihn selbst
oder an einzelne Mitglieder oder Stellvertreter unter Beifügung der nach § 7, Abs. 2
von ihm zu führenden Liste, sowie der sonstigen Belege an den Bezirkssteuerinspector
einzusenden.
623. Der Bezirkssteuerinspector hat dafür Sorge zu tragen, daß die an ihn ein-
gehenden Kataster in allen ihren Spalten nach Seitenbeträgen vorschriftsmäßig auf-
summirt, die Seitenbeträge in besondere, den Katastern beizugebende Uebersichten nach
dem für das Kataster vorgeschriebenen Schema aufgezeichnet und diese Uebersichten
wiederum in allen ihren Spalten aufgerechnet werden.
Gleichzeitig sind die Ergebnisse der Einschätzung für jede im Kataster zur Ein-
schätzung gelangte juristische oder physische Person in eine besondere Einschätzungskarte
nach dem angefügten Muster O auf weißem Papiere für das platte Land und auf
1877. 3