Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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— Finnahme. 
I. An Soll-Einkommen, besage des abgeschlossenen Katasters. 
II. An Zuwachs von den seit Aufstellung des obbemerkten Katasters neu hinzugetretenen 
Beitragspflichtigen, besage der unter a hier beigefügten Zuwachsliste. 
III. An Resten auf das Jahr 1877, besage des der vorigen Rechnung beigefügten Individual- 
restverzeichnisses unter J. 
IV. Defectersatz, besage des beigefügten Verzeichnisses unter b. 
  
  
  
  
Summe der Einnahme. 
Augabe. 
I. An wegfälligen Beiträgen, laut der unter c angebogenen Wegfallsliste. 
II. An restituirten Beiträgen, laut des angefügten Verzeichnisses unter d. 
III. An Gebühren, und zwar: 
. Einnehmergebühren vo ....4 baarer Einnahme nach 
.. Procent, worüber durch meine, des Orts-Einnehmers, 
Unterschrift zugleich quittirt wird, und 
4. Gebühren für die Besorgung der übrigen, der Gemeindebehörde 
obliegenden Geschäfte nach Procent von der ebengedachten 
Einnahme, worüber von dem mitunterzeichneten Gemeindevertreter 
(Stadtrath) quittirt wird. 
IV. An baarer Lieferung zur Bezirkssteuereinnahme N. N. 
  
  
Summe der Ausgabe. 
Vergleichung. 
Einnahme, 
Ausgabe, 
verbleiben 
  
  
Reste, laut anliegenden Individualverzeichnisses unter J. 
Urkundlich ist diese Rechnung eigenhändig unterschrieben worden. 
N. N., 5n 1879. 
· N. N. 
Gemeindevorstand. 
N. N. 
Orts-Einnehmer. 
Der Rath allda. 
N. JN. 
Bürgermeister. 
N. N. 
Stadtsteuer-Einnehmer. 
Anmerkung: An Orten, wo der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Orts-Einnehmer ist, ist die 
echmung, neben diesem von einem anderen Mitgliede des Stadt= oder Gemeinderaths mit 
zu vollziehen.