Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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buche, welche vorher sorgfältig zu erläutern sind, sowie durch Wiedererzählen von 
mündlich Vorerzähltem oder Gelesenem geübt. 
Schriftliche Uebungen: wöchentlich eine. Uebungen zur Anwendung des er— 
theilten grammatikalischen und orthographischen Unterrichts. Schriftliche Wiedergabe 
gelesener Stücke oder mündlicher Erzählungen. Dieselben können je in der dritten 
Woche mit einem Dictate wechseln, welches der Lehrer gleich den schriftlichen Arbeiten 
zu corrigiren und durchzugehen hat. 
In Quinta wöchentlich 3 Stunden: 
Vervollständigung der Satzlehre und Einprägung der wichtigeren Conjunctionen im 
Anschluß an das Lesebuch und zugleich als Grundlage für den Unterricht in der Syntax 
der fremden Sprachen, desgleichen der Interpunctionslehre und Orthographie. 
Die Uebungen im Lesen, Schreiben, Wiedererzählen und Declamiren werden fort- 
gesetzt. 
Die Aufgaben zu schriftlichen Arbeiten, deren alle vierzehn Tage eine zu liefern 
ist, richten sich hauptsächlich auf Anwendung und Befestigung des vorausgegangenen 
grammatikalischen und syntaktischen Unterrichts, oder entlehnen zu kleinen Erzählungen 
und Beschreibungen den Stoff aus den übrigen Unterrichtsgebieten der Classe. 
In Quarta wöchentlich 3 Stunden: 
Wiederholung und Weiterführung der Lehre vom Satze und Satzgefüge. Fort- 
gesetzte Aufmerksamkeit auf Orthographie und Interpunction. 
Der eigentliche grammatikalische Cursus fällt von dieser Classe an mehr dem Unter- 
richte in der lateinischen Sprache zu. 
Erweiterung der Form der schriftlichen Arbeiten, deren alle vierzehn Tage eine zu 
liefern ist; zu den Erzählungen und Beschreibungen treten Briefe und ähnliche Auf- 
gaben, deren Inhalt nur allgemein bestimmt wird. 
Unterrichtsziel der drei Unterelassen: sicheres, deutliches, sinngemäßes Lesen, 
richtiges Sprechen und Schreiben. 
In Untertertia wöchentlich 2 Stunden: 
Lesen und Durchsprechen prosaischer Musterstücke, besonders aber classischer Gedichte, 
namentlich aus der epischen Lyrik, mit Berücksichtigung des Versmaßes und der allge- 
meinen metrischen Gesetze. 
Mündlicher Vortrag memorirter Stücke aus derselben Sphäre. Gelegentlich werden 
biographische Mittheilungen über Dichter gegeben. 
Besprechung und Beurtheilung der schriftlichen Aufsätze, deren alle drei Wochen 
einer zu liefern ist. Die Stoffe dazu erweitern sich wie das Unterrichtsgebiet dieser 
Classe und können sowohl in Aufgaben geschichtlichen Inhalts, in ausführlichen Be- 
1877. 9
	        
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