Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

schreibungen und Uebersetzungen, als in Inhaltsangaben gelesener altelassischer oder 
deutscher Schriftstücke und freien Reproductionen bestehen. 
In Obertertia wöchentlich 2 Stunden: 
Lectüre wie in Untertertia. Anleitung zum Aufsuchen der Dispositionen gelesener 
Stücke und zum Disponiren vorgelegter Aufgaben. Uebungen im mündlichen Vortrage 
memorirter Stücke und erste Versuche, über bekannte Gegenstände kurz in freier zu- 
sammenhängender Rede zu sprechen. 
Monatlich eine schriftliche Arbeit. 
Ziel beider Tertien: richtige und klare Auffassung des Gelesenen und Gehörten; 
correcte und geordnete schriftliche und mündliche Wiedergabe. 
In Unter= und Obersecunda 2 Stunden wöchentlich: 
In diesen Classen beginnt der wissenschaftliche Unterricht in der deutschen Sprache; 
daher außer Fortsetzung der früheren Uebungen im Declamiren, freien Vortragen, Dis- 
poniren und in der Lectüre größerer epischer, episch-lyrischer, didaktischer und dramatischer 
Gedichte, Einführung in die Literatur des Mittelalters, unter Vorführung insbesondere 
des Nibelungenliedes nach dem Grundtexte, der Gudrun und von Liedern Walthers 
von der Vogelweide. Der Unterricht im Mittelhochdeutschen ist auf die Secunden zu 
beschränken, das Grammatische dabei vorzugsweise an den Lesestücken zu entwickeln. 
Was von Poetik, Stilistik und Rhetorik zu geben ist, wird in Anlehnung an die 
Lectüre und die Besprechung der schriftlichen Arbeiten mitgetheilt. 
Schriftliche Arbeiten: wenigstens drei in jedem Semester ausschließlich der Examen- 
arbeit (vergl. § 53). Gelegentliche poetische Versuche in diesen und den nächsten Classen 
sind zu empfehlen. 
In Unter= und Oberprima 3 Stunden wöchentlich: 
Vervollständigung der Kenntniß der mittelalterlichen classischen Literatur, insbeson- 
dere aber Einführung in die classische Periode der Neuzeit. Lectüre der bedeutendsten 
Werke von Klopstock, Lessing, Herder, Goethe und Schiller. 
Wöchentlich 1 Stunde Uebungen im freien mündlichen Vortrage. 
In jedem Halbjahre wenigstens zwei schriftliche Arbeiten. 
Um übrigens der Jugend einen unverlierbaren Schatz aus der classischen Literatur 
unseres Volkes zu schaffen, ist für die Unter= und Mittelclassen in Fachconferenzen 
(vergl. § 3 der Ausführungsverordnung) mit den betreffenden Lehrern ein Canon der 
in den einzelnen Classen zu memorirenden deutschen Gedichte aufzustellen, wodurch selbst- 
verständlich das Aufgeben von einigen anderen Gedichten nach freier Wahl und eigenem 
Geschmacke der einzelnen Lehrer nicht ganz ausgeschlossen wird.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.