Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Gymnasialclassen fortzusetzen. Auf eine richtige Aussprache mit französischem Accent 
ist Werth zu legen und darauf vor Allem bei dem Lehrer, welchem dieser Unterricht 
übertragen wird, zu sehen. 
Obgleich auch die französische Sprache, wie aller Sprachunterricht in den Gymnasien, 
auf dem Wege gründlicher grammatikalischer Unterweisung zu betreiben ist, so ist doch 
namentlich auch die bei einer lebenden Sprache so wünschenswerthe Sprechfertigkeit 
nicht zu vernachlässigen und möglichst früh zu fördern. 
# 20. Quinta: wöchentlich 2 bis 3 Stunden. 
Vertheilung des Leseübungen; Regeln der Aussprache und Orthographie. 
WNie Die Formenlehre bis zum verbe régulier (einschließlich). Mündliche und schrift- 
liche Uebersetzung von Uebungsstücken unter Zugrundelegung eines passenden Uebungs- 
buchs und Memoriren der dazu erforderlichen Vocabeln und leichten Redewendungen. 
Quarta: 2 Stunden. 
Wiederholung des Pensums der Quinta und Erweiterung desselben durch Fürwörter, 
Zahlwörter, Theilungsartikel, Pluralbildung, die gebräuchlichsten unregelmäßigen Zeit- 
wörter, fragende und verneinende Satzbildung. 
Dem entsprechende mündliche und schriftliche Uebersetzungen und Memorirübungen. 
Jede zweite Woche ein Scriptum. 
Untertertia: 2 Stunden. 
Wiederholung des grammatischen Pensums von Ouarta und Erweiterung über die 
vollständige Formenlehre des Verbums. Die Lehre vom Artikel, von den Casus und 
der Wortstellung. 
Memorir= und Uebersetzungsübungen. 
Monatlich wenigstens ein Scriptum und ein Extemporale. 
Obertertia: 2 Stunden. 
Die Lehre der Tempora und Modi; Uebersetzen historischer Stücke unter Zugrunde- 
legung einer Chrestomathie oder der geeigneten historischen Schriften selbst. 
Monatlich wenigstens ein Scriptum und ein Extemporale. 
Unter= und Obersecunda: 2 Stunden. 
Grammatik, Synonymik, Gallicismen, eingeübt an mündlichen und schriftlichen Ueber- 
setzungen. Memoriren von Gedichten und prosaischen Lesestücken. 
Monatlich wenigstens ein Scriptum und ein Extemporale.
	        
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