Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Wichtigste aus der Syntax, Lectüre schwierigerer prosaischer Stücke, Einführung in die 
poetische Lectüre, vorwiegend Shakespeare. Einiges aus der Literaturgeschichte. 
Philo- 6 25. Doe dieser Unterricht überhaupt mehr den Universitäts= als den Gymnasial- 
½ßß studien angehört, auch nicht selten eine geeignete Persönlichkeit zur Ertheilung desselben 
pädeutik. im Lehrercollegium fehlt, so ist derselbe in der Regel in Verbindung mit dem deutschen 
Unterrichte als Darlegung und Anwendung der Lehren der Logik zu behandeln. In- 
dessen soll es in das Ermessen der Rectoren gestellt bleiben, ob sie diesen Unterrichts- 
gegenstand als einen besonderen mit wöchentlich 1 Stunde für beide Primen im Lehr- 
plane ansetzen wollen oder nicht. 
Wo aber derselbe als solcher ertheilt wird, kann er zwar Gegenstand der Semestral- 
und Jahresprüfungen, nicht aber der Maturitätsprüfungen sein. 
Zahlen- * 26. Der Unterricht in der Mathematik ist in den beiden Primen, Secunden und 
Sralseen ue- Tertien in wöchentlich 4 Stunden, im Zahlenrechnen in den drei Unterclassen in wöchentlich 
Vorbemerkung. 3 Stunden zu ertheilen. 
Um für den Unterricht in der Geometrie eine gleiche Vorschule zu geben, wie sie 
die Arithmetik in dem gemeinen Rechnen besitzt, empfiehlt es sich, bereits bei dem 
Unterrichte in den unteren Gymnasialclassen geometrische Anschauungslehre und Con- 
structionsübungen zu berücksichtigen. Ebenso ist die Lehre von den Decimalbrüchen so 
frühzeitig als möglich vorzunehmen und sind die Schüler im Gebrauche der Logarithmen 
rechtzeitig zu üben. (Vergl. § 27 bei Untersecunda.) 
Im Uebrigen ist der Unterricht in der Mathematik unter Vermeidung des Eingehens 
auf Gegenstände und Fragen, deren Verständnisse bei der Mehrzahl der Schüler zu 
erhebliche Schwierigkeiten sich entgegenstellen, so einzurichten, daß die Selbstthätigkeit 
aller Schüler durch Vortrag und angemessene Uebungen angeregt werde. 
Vertheilung des §27. Unter Beachtung dieser Vorbemerkungen ist der Unterrichtsstoff in folgender 
Unterrichts= Weise zu vertheilen: 
t. 
stoffs Sexta: 3 Stunden wöchentlich. 
Die vier Species in unbenannten und benannten ganzen Zahlen. Theilbarkeit 
der Zahlen, Factorenzerlegung. Die wichtigsten Maßeinheiten. Regeldetri durch 
Zurückführung auf die Einheit. Einübung alles dessen nicht nur schriftlich, sondern auch 
durch Kopfrechnen (mit nicht zu hohen Zahlen). 
Quinta: 3 Stunden wöchentlich. 
Gemeine Brüche. Proportionen. Anfänge der Deeimalbrüche. 
Quarta: 3 Stunden wöchentlich. 
Deeimalbrüche. Proportionen. Zusammengesetzte Verhältnißrechnungen. Gesell- 
schaftsrechnung.
	        
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