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Am Ende des Cursus muß eine übersichtliche Darstellung der Botanik, Zoologie
und Mineralogie, sowie der hauptsächlichsten physikalischen Erscheinungen, Kräfte und
Gesetze aufgenommen sein.
s# 31. Wie der geographische Unterricht die Aufgabe hat, den Schüler nach und Geographie
nach in topischer, physikalischer, politischer und ethnographischer Beziehung auf der Erd- Gesiung te:
oberfläche zu orientiren, so fällt dem geschichtlichen Unterrichte die Aufgabe zu, den unterrichts-
Schüler in der Entwickelungsgeschichte der historischen Völker und Reiche und damit in aufgabe.
der Entwickelungsgeschichte des menschlichen Geschlechts selbst durch Mittheilung und
Einprägung ihrer wichtigsten Momente zu orientiren. Zu dieser didaktischen Aufgabe
des geschichtlichen Unterrichts tritt die weitere ethische Aufgabe, die sittlichen Lehren der
Geschichte zur Verstandes= und Herzensbildung der Schüler zu verwerthen und auf
Erweckung von Vaterlandsliebe und Begeisterung für alles Große und Edle zu wirken.
#v932. Der geograyhische Unterricht ist nur in den Classen von Sexta bis mit Geographie
Untersecunda (in den Unter= und Mittelclassen) selbstständig und getrennt von dem *
geschichtlichen Unterrichte in wöchentlich 2 Stunden, beziehentlich in Untersecunda in stoffs.
1 Stunde, von Obersecunda an aber in Verbindung mit dem geschichtlichen Unter-
richte in wöchentlich 3 Stunden zu ertheilen. Da aber erfahrungsmäßig in den nach-
folgenden 3 Jahren bis zur Beendigung des Gymnasialcursus von dem erworbenen,
geordneten und speciellen geographischen Wissen viel wieder verloren geht, wenn die
Erneuerung desselben blos der gelegentlichen Erinnerung daran bei dem Geschichts-
unterrichte überlassen bleibt, so sind die Geschichtslehrer verpflichtet, in den Classen von
Obersecunda an zu Anfang oder am Ende jedes Semesters eine ausreichende Anzahl
von Stunden der Repetition und Vervollständigung zusammengehöriger Partien des
geographischen Unterrichts zu widmen. Wo dies nicht in genügender Weise geschieht,
sind die Rectoren ermächtigt, den geographischen Unterricht von dem geschichtlichen zu
trennen und mit wöchentlich 1 Stunde von einem dazu geeigneten Lehrer besonders
ertheilen zu lassen.
Darnach ist der Lehrstoff folgendermaßen zu vertheilen:
Sexta: wöchentlich 2 Stunden.
Gebrauch der Landkarte. Geographische Fundamentalsätze, d. h. von der Gestalt
der Erde, den Weltgegenden, der Bedeutung der Längen= und Breitengrade, der Zonen,
Pole und des Aequators.
Die politische Geographie kann gelegentlich in dieser Classe berührt, soll aber in
ihr noch nicht systematisch behandelt werden. Das Wichtigste aus der Geographie
Sachsens und Palästina's.