Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Uebersicht 40. Die vorstehenden Bestimmungen ergeben für jede Classe und jeden Unter- 
über den ; ; 
Stundenplan. richtsgegenstand der Gymnasien folgende Stundentabelle. 
I A. IB. IIA. IIB. m4. IIIB IV. V. VI. 
Religion .. 2 22 2 2 2 3 3 3 
Deutsche Sprache 3 3 2 2 2 2 3 8 3 
Lateinische Sprache 9 9 10 10 10 10 10 10 10 
Griechische Sprache 6 6 6 6 6 6 6 — — 
Französische Sprache. . 2 2 2 2 2 2 2 26) — 
Hebräische Sprache 12) 2) 2) — — — — — — 
Englische Sprache 91(2) (2) (2) (2) — — — — — 
Mathematik 
Zahlen-Ne dnn . 4 4 4 4 4 4 3 3 3 
Naturbeschreibung, Physik 2 2 2 2 2 2 — 2 2 
Geschichte 3 3 3 2 2 2 2 2 2 
Geographie 1 1 2 2 22 2 
(Philosophische Propädeutik),. (1) (1) — — — — — — — 
Schönschreiben .. — — — — — — — 2 2 
31 31 31 31 32 32 31 29 (307 
Zeichnen. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 
Gesang .1 1 1- 1 1 1 2 2 2 
Turnen 2 2 2 2 2 2 2 2 2 
Stenographie — — — (1) (1) 10— — — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Abweichungen & 41. Abweichungen von diesem Lehrplane sind in Betreff der zu erreichenden End- 
#e en. ziele gar nicht, in Betreff der Vertheilung des Lehrstoffs und der auf dessen Mittheilung 
zu verwendenden Stundenzahl nur insoweit gestattet, als es die verschiedene Stärke und 
der jeweilige Stand der Classen zweckmäßig erscheinen läßt, die Maximalzahl der Unter- 
richtsstunden nicht überschritten und von dem Ministerium für jeden besonderen Fall 
Genehmigung ertheilt wird. 
Lectionsbücher. 42. Zur Controle über Einhaltung des Lehrplans ist für jede Classe ein Lections- 
buch anzulegen, in welches von jedem in der Classe beschäftigten Lehrer am Schlusse 
jedes Monats, je nach Anordnung des Rectors in kürzerer Frist, eine kurze Angabe 
und Uebersicht des von ihm behandelten Lehrstoffs einzutragen ist. 
Lehrbücher. é# 43. Außer den bei dem sprachlichen Unterrichte zu gebrauchenden Lehr= und 
Uebungsbüchern ist auch auf die Einführung zweckmäßiger Lehrbücher und Leitfaden in
	        
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