Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

Censuren. 
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die Schüler der Quinta überdies 
eine Uebersetzung einiger leichten Sätze aus dem Deutschen in 3 Französische. 
Hierüber haben die Schüler der Ober= und Mittelelassen des Gymnasiums 
ein deutsch dictirtes, auf die Kräfte einer jeden Classe berechnetes Pensum 
(Extemporale) in Gegenwart und unter Ausfsicht der betreffenden Lehrer in einer 
gegebenen Zeit in's Lateinische zu übersetzen. Dasselbe unterscheidet sich von 
dem zuvor erwähnten Seriptum dadurch, daß der bei dem Seriptum nachgelassene 
Gebrauch von Grammatik und Lexikon bei Anfertigung desselben nicht gestattet ist. 
Zu den freien Aufsätzen wird den Schülern von dem betreffenden Classen= oder 
Fachlehrer ein Thema gegeben, welches dem Gesichtskreise der Schüler angemessen sein 
und für die lateinische Arbeit insbesondere aus dem Gebiete des classischen Alterthums 
genommen werden soll. Prosodische Prüfungsarbeiten in den oberen Classen des Gym- 
nasiums sollen zwar nicht gefordert werden, sind aber als Beweise, daß auch diese Seite 
altelassischer Uebungen nicht vernachlässigt wird, wünschenswerth. 
Die deutschen Pensa zum Uebersetzen in's Griechische müssen, da hierdurch die 
Schüler nur zeigen sollen, ob und inwieweit sie in der Formenlehre und in den Regeln 
der Syntax befestigt sind, sowohl dem Umfange als dem Inhalte nach, dem Standpunkte 
der einzelnen Classen angemessen, überhaupt aber so beschaffen sein, daß sie von allen 
Schwierigkeiten, welche der eigentlichen Stilbildung angehören, sich entfernt halten. 
Alle Aufgaben sind dem Unterrichtsziele der Classe angemessen von den Lehrern, 
welche den Unterricht in den verschiedenen Fächern ertheilen, zu stellen, zuvor aber von 
den betreffenden Lehrern dem Rector zur Genehmigung vorzulegen. 
Für die schriftlichen Prüfungen zu Michaelis gelten die nämlichen Bestimmungen, 
jedoch mit der Maßgabe, daß hier der Rector unter Vernehmung mit dem Classen- 
ordinarius unter den Gegenständen der Prüfung eine Auswahl zu treffen hat. 
54. Nach Beendigung des Examens wird jedem Schüler, nach den im ver- 
flossenen Semester gemachten Wahrnehmungen und den Ergebnissen des Examens, eine 
Censur gegeben über 
seinen Fleiß, 
seine Fortschritte 
und 
sein sittliches Betragen. 
Für Fleiß, Fortschritte und sittliches Betragen sind fünf Censurgrade anzunehmen, 
welche mit den Worten: 
sehr gut, 
gut, 
genügend,
	        
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