Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

über die bei 
Register 
im 
Vierteljahre 18 
aufgekommenen Einnahmen an Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen und 
Legitimationsscheingebühren. 
  
  
  
  
  
  
  
  
* eie . 
Fort— Datum unn Des Gewerbetreibenden und Des Gewerbescheins gegilimatons oren 
nahme O 9 ·. **m*-2 sscheins oder 
laufende der Vor Wohnort Gegenstand Aus nummer scheingebühren des Aus= Anmerkung. 
yr. an und bez. des fertigungs- * * der Kreis= dehnungs- 
Zahlung. Steuer. Juname. Heimath. Gewerbe.Hbehörde. esber. hauptmann— vermerts 
betriebs. schaft. demselben. 
(6. 
Vierteljahrsabschluß. 
Summe. Davon: 
Einnehmergebühren nach 4 Procent, über deren Empfang der unterzeichnete Stadtrath hiermit zugleich 
quittirt, 
verbleibt: 
Hierzu: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Einnahme an Legitimationsscheingebühren. 
  
  
Ia. der Lieferung an die Königliche Bezirkssteuereinnahme N. N. 
N. N., am 
  
  
  
  
Der Stadtrath.
	        
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