Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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1. Mit dem 31. December 1878 erlischt die Wirksamkeit des Gerichtsamts Remse. 
Die Ortschaften des dermaligen Bezirks dieses Gerichtsamts werden vom 1. Ja- 
nuar 1879 an, wie aus der nachstehends abgedruckten Uebersicht unter O näher er- 
sichtlich, den Gerichtsimtern Glauchau, Meerane, Waldenburg und Hohenstein-Ernstthal 
zugetheilt. 
2. Vom 1. Januar 1879 an treten auch die übrigen aus der Uebersicht unter O 
ersichtlichen, die Grenzen der Gerichtsämter Zwickau, Crimmitschau, Limbach, Stollberg, 
Wildenfels und der früher Schönburgschen Gerichtsämter berührenden Jurisdictions- 
änderungen in Kraft. 
3. Insoweit nach vorstehenden Bestimmungen Jurisdietionsänderungen eintreten, 
sind die bis mit dem 31. December 1878 bei den bis dahin zuständigen Gerichts- 
behörden anhängig gewordenen Rechtsangelegenheiten vom 1. Januar 1879 an bei 
denjenigen Gerichtsbehörden fortzustellen, welche nach der in der Uebersicht unter □ 
enthaltenen Bestimmung von da an für diese Rechtsangelegenheiten zuständig werden. 
Es haben hiernach die Betheiligten von dem eben bemerkten Zeitpunkte an Dasjenige, 
was ihnen bei den bisherigen Behörden zu thun oblag, bei denjenigen Behörden zu 
verrichten, vor welche diese Sachen nach der gegenwärtigen Bekanntmachung vom 
bezeichneten Tage an gehören werden, insbesondere daselbst die von den bisherigen 
Behörden durch Edictalien oder andere Ladungen anberaumten Termine abzuwarten 
und angefangene Verfahren fortzustellen und zu beendigen, und zwar Alles bei Ver- 
meidung derjenigen Rechtsnachtheile, welche ihnen in Ladungen oder sonstigen Erlassen 
der bisherigen Gerichtsbehörden angedroht worden sind oder unmittelbar kraft der 
Gesetze eintreten. 
Dresden, am 18. November 1878. 
Ministerium der Justiz. 
v. Abeken. 
Koch. 
□ 
I. Bas Bezirksgericht Glauchau, 
zugleich Gerichtsamt für den Gemeindebezirk der Stadt Glauchau.
	        
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