Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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sowie dem Orte Dittersdorf, von dem Steuerbezirke Chemnitz, 
dem Steuerbezirke Schwarzenberg, 
ingleichen 
den Ort Abtei-Oberlungwitz, zeither ebenfalls zu dem Steuerbezirke Chemnitz 
gehörig, 
dem Steuerbezirke Zwickau 
zu überweisen. 
Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 3. December 1878. 
Finanz-Ministerium. 
v. Könneritz. 
Dr. Wachler. 
  
& 105. JIunftruction 
zum Einkommensteuergesetze vom 2. Juli 1878. 
Zur weiteren Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 (Seite 129 fg. 
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1878) wird nachstehende 
Instruction 
für die Einschätzungscommissionen und Reclamationscommissionen hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht: 
I. Abschnitt. 
Vorbereitung der Einschätzung. 
l 1. 
Leitung des Einschätzungsgeschäfts. 
Dem Bezirkssteuerinspector liegt innerhalb seines Steuerbezirks die unmittelbare 
Leitung und Beaufsichtigung des Einschätzungsgeschäfts ob. 
Derselbe hat darüber zu wachen, daß bei den Vorarbeiten für die Einschätzung, bei 
Beschaffung der Einschätzungsunterlagen und bei Anlegung der Ortscataster die Vor- 
schriften der Verordnung, die Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 
1878 betreffend, vom 11. October 1878 allenthalben gehörig befolgt und namentlich 
die deshalb geordneten Fristen genau eingehalten werden.
	        
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