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Die den Bezirksärzten nach derselben Gesetzesvorschrift obliegende Mitwirkung in
Schulbausachen erfolgt unentgeltlich, vorbehältlich der Erstattungspflicht in Fällen be—
sonderer Gefährde.
4. In 85 ist am Schlusse anzufügen:
„Vergl. 8 10, Absatz 3.“
5. Die § 6, Absatz 4 erwähnte Maßnahme wird empfohlen, nicht vor-
geschrieben.
6. 8 7, Absatz 3 erhält den Zusatz:
„Zum Mindesten sind vorspringende Schaftecken bis auf 1,5 Meter vom
Boden herauf mit Holz oder Eisen zu verkleiden.“
7. Zu § 10, Absatz 3 wird angefügt:
„Die Fenster können bei entsprechender Anordnung der Balkenlagen bis zur
Decke geführt werden.“
8. 8 12, Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Abgesehen von der durch das Oeffnen der Thüren und Fenster zu bewirken-
den Ventilation sind zum Zwecke der Lufterneuerung noch besondere Ventilations-
einrichtungen erforderlich."“
9. Die § 13, Absatz 1 erwähnte Einrichtung wird, je nach den örtlichen Verhält-
nissen, empfohlen, nicht vorgeschrieben.
10. Das Erforderniß einer heizbaren Schlafstube für Hilfslehrer, § 41, Absatz 3
der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1873, das Volksschul-
wesen betreffend, vom 25. August 1874 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 155 fg.)
wird aufgehoben.
11. Die Wohnung des Schuldieners im Erdgeschosse unterzubringen, ist zu em-
pfehlen, nicht zu fordern.
12. Spiel= und Turnplätze sind nach Maßgabe der örtlichen Bedürfnisse anzu-
legen und einzurichten.
Turnhallen, wo solche errichtet werden, sind gemäß den Bestimmungen in Absatz 4
bis 8 anzulegen und einzurichten.
Die entgegenstehenden Bestimmungen in § 19, desgleichen in der Verordnung zur
Ausführung des Schulgesetzes vom 25. August 1874 (Gesetz= und Verordnungsblatt
Seite 155 fg.), § 23, Absatz 4 und 5 werden aufgehoben.
13. In dem Falle § 22, Absatz 1 erster Abschnitt, können auch Subsellien mit
mehr als zwei Sitzplätzen nachgelassen werden, wenn dieselben nach Art der Löffel'schen
mit Bankausschnitten versehen oder sonst unbedenklich sind.
14. Von dem Erfordernisse in § 33 kann abgesehen werden.
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Zu § 5.
Zu §#6, Ab-
satz 4.
Zu § 7, Ab-
satz 3.
Zu § 10,
Absatz 3.
Zu § 12,
Absatz 1.
Zu § 13,
Absatz 1.
Zu § 14,
Absatz 1.
Zu § 14,
Absatz 2.
Zu § 19.
Zu § 22,
Absatz 1.
Zu § 33.