Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879. (45)

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83. Von der im 81 erwähnten Anlage wird die Flur 
Zwickau 
betroffen. 
Dresden, den 25. April 1879. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
& 42. Bekanntmachung, 
die künftige Vollziehung der Loose bei der Landes-Lotterie betreffend; 
vom 26. April 1879. 
□ 
In Folge der bei der Königlichen Lotterie-Direction eingetretenen Personalveränderung 
werden die Loose der Landes-Lotterie von der 96. Lotterie ab in nachstehender Weise: 
Die Königliche Lotterie-Direction. 
R. Deumer. 
vollzogen werden. Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 26. April 1879. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Dietzel. 
  
43. Verordnung 
zu Ausführung des §& 2 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung 
für das Deutsche Reich; 
vom 3. Mai 1879. 
Danit bis zu dem Tage des Inkrafttretens der Strafprozeßordnung für das Deutsche 
Reich die Jahreslisten der Schöffen und der Geschworenen nach den Vorschriften des 
Gerichtsverfassungsgesetzes hergestellt werden können, wird im Einverständniß mit dem
	        
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