Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879. (45)

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Die Rechtsanwälte können bei der Betheiligung an den Verhandlungen vor dem 
Oberlandesgericht und den Landgerichten das Amtskleid tragen. 
Das Amtskleid besteht aus einem schwarzen Talar und Barett. 
Die wegen des Stoffs und des Schnitts des Amtskleides, sowie wegen der auf 
demselben anzubringenden Abzeichen für die verschiedenen Beamtenkategorieen und für 
die Rechtsanwälte getroffenen Bestimmungen werden den Betheiligten von der Justiz- 
ministerialkanzlei mitgetheilt. 
Dresden, am 1. August 1879. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. v. Abeken. 
Rosenberg. 
  
& 67. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in dem Regulative der Sparkassenanstalt für die Stadt 
Elterlein enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 14. Juni 1879. 
Mie Allerhöchster Genehmigung ist der Stadtgemeinde Elterlein auf Ansuchen für die 
von derselben errichtete Sparkasse die in der nachstehend abgedruckten Bestimmung des 
— vom Ministerium des Innern bestätigten bezüglichen Regulativs enthaltene Ausnahme 
von bestehenden Gesetzen bewilligt worden. 
Dresden, am 14. Juni 1879. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. v. Abeken. 
Rosenberg.
	        
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