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Regulativ
der Sparkassenanstalt für die Stadt Elterlein.
cc. L.
15. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen sind einer Verkümmerung nicht unter-
worfen, jedoch mag dadurch die Hilfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich vor-
findenden Einlage= und Quittungsbücher keineswegs ausgeschlossen werden.
& 68. Bekanntmachung,
die Richtungslinie der Eisenbahn Pirna-Berggießhübel betreffend;
vom 3. Juli 1879.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er-
bauung einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Pirna über Rottwernsdorf nach
Berggießhübel auf Staatskosten betreffend, vom 29. März dieses Jahres (Gesetz= und
Verordnungsblatt, Seite 176) wird von dem Ministerium des Innern hierdurch bekannt
gemacht, daß von dem Baue der gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten
Detailpläne weiter die Fluren
Langenhennersdorf,
Großcotta und
Berggießhübel
betroffen werden.
Dresden, am 3. Juli 1879.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Schmaltz.
romm.
& 69. Bekanntmachung,
die Herabsetzung des Zinsfußes der Anleihe der Stadt Zwickau vom Jahre 1870
betreffend;
vom 4. Juli 1879.
Des Ministerium des Innern hat zu der von dem Stadtrathe zu Zwickau unter Zu-
stimmung der dortigen Gemeindevertretung beschlossenen Herabsetzung des Zinsfußes
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