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C.
Formular zu einem Strafbescheide.
Lauti . . . . . .. (Angabe der eingegangenen Anzeige
oder der sonstigen Beweismittel)
ist................................... (Name des Beschuldigten)
beschulitt . . .. (Angabe der Uebertretung,
sowie der Zeit und des Orts der Verübung).
Auf Grund von . . .. . (Angabe der Vorschrift, auf welche sich die Strafe gründet)
wird daher gegen
(Name des Beschuldigten)
hierdurch eine Geldstrafe von . . . . . (Angabe der Strafe, nach Befinden auch Hinzu—
fügung der Worte: „Nachzahlung der hinterzogenen Gefälle von .. .. . . . ...
Bezahlung der erwachsenen Verläge, sowie an Stelle der nicht mehr ausführbaren Ein—
ziehung der ꝛc. Gegenstände, Erlegung des Werthes derselben an .. . . . . . . . . 5
festgesetzt.
Solle (Name des Beschuldigten) durch gegenwärtigen Strafbescheid
sich beschwert finden und ihm sich nicht unterwerfen wollen, so klan .. (der-
selbe — dieselbe) binnen einer Woche nach der Bekanntmachung dieses Bescheids bei
der unterzeichneten Stelle, oder auch bei . . . . . . . . . . . . . . .. (Bezeichnung der
etwaigen anderen Behörde, welche den Bescheid bekannt gemacht hat) schriftlich oder
mündlich auf gerichtliche Entscheidung antragen, indem außerdem der Bescheid Rechts-
kraft erlangen und vollstreckt werden wird.
Wenn .. (Name des Beschuldigten) dagegen dem Bescheide sich unterwirft, so
hat (derselbe — dieselbe) nachstehenden Schuldbetrag längstens
den
an die unterzeichnete Stelle zu berichtigen, im Unterlassungsfalle aber sich zu ge-
wärtigen, daß solcher executivisch eingebracht, und im Falle der Uneinbringlichkeit der
Geldstrafe wegen deren Verwandlung in Freiheitsstrafe gerichtliche Entscheidung herbei-
geführt werden wird.“)
*) In solchen Fällen, wo die Umwandlung einer uneinbringlichen Geldstrafe in Freiheitsstrafe gesetzlich
ausdrücklich ausgeschlossen ist, hat die auf diese Umwandlung bezügliche Stelle in Wegfall zu kommen.