Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879. (45)

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& 94. Bekanntmachung, 
die Bestellung eines anderweiten Wahlcommissars für den 24. städtischen Wahl- 
kreis betreffend; 
vom 23. September 1879. 
Nachdem der durch die Verordnung, die Bestellung von Commissaren für die Landtags- 
Ergänzungswahlen zur II. Kammer betreffend, vom 15. August laufenden Jahres, 
als Wahlcommissar für den 24. städtischen Wahlkreis ernannte Bürgermeister Pilz zu 
Oelsnitz seines bevorstehenden Domicilwechsels halber auf sein Ansuchen von dieser 
Function wieder enthoben worden ist und in dem gedachten Wahlkreise sich dermalen 
eine Nachwahl nöthig macht, ist an des Genannten Stelle 
der Amtshauptmann Freiherr von Kalitsch zu Oelsnitz 
zum Wahlcommissar bestellt worden. 
Dresden, am 23. September 1879. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Körner. 
Paulig. 
  
.& 95. Verordnung, 
die Competenz in Wege= und Brückenpolizeistrafsachen betreffend; 
vom 26. September 1879. 
Behufs der Vereinfachung der Competenzverhältnisse in Straßen- und Brückenpolizei— 
strafsachen haben die Ministerien des Innern und der Finanzen beschlossen und ver— 
ordnen, wie folgt: 
1. Vom 1. October dieses Jahres an werden § 3, Absatz 2 und § 4 der Ver- 
ordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf den öffentlichen Wegen betreffend (Gesetz- 
und Verordnungsblatt, Seite 347), aufgehoben. An deren Stelle treten von demselben 
Zeitpunkte an folgende Bestimmungen: 
2. Verweigert der Contravenient die sofortige Bezahlung oder greift die vorer- 
wähnte Ausnahme Platz, so ist die Sache zur weiteren Fortstellung, soweit es sich um 
fiscalische Straßenstrecken innerhalb einer Stadt mit Revidirter Städteordnung handelt,
	        
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