Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879. (45)

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die Betriebs- und Transport-Inspectoren als Stellvertreter der Betriebs— 
Oberinspectoren und des Transport-Oberinspectors, 
die Vorstände des Verkehrsbureaus, des administrativen Hauptbureaus, der 
Hauptkasse, der Unterstützungskassen-Verwaltung, des Controlbureaus, des 
statistischen Bureaus, der Wirthschafts-Hauptverwaltung, der Wagencontrole, 
die Vorstände der Stationen, sowie der Güter-, Eilgut= und Gepäckexpeditionen, 
die Vorstände der Werkstätten= und der Betriebs-Rechnungsexpedition, 
die Maschinen= und Magazin-Verwalter 
zu denjenigen Personen gehören, mit deren Stellen das Befugniß zur Aufnahme von 
Protokollen ein für alle Mal verbunden ist. 
Dresden, am 18. December 1879. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Dietzel. 
  
Letzte Absendung: am 31. December 1879.
	        
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