— 140 —
Verzeichniß
der innerhalb des Grenzbezirks einer Transportcontrole unterliegenden zollpflichtigen
Waaren.
Laufende . Nummer
Nummer. Bezeichnung der Waaren. des Tolltarife
1. Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Leinen, Seide,
Wolle oder anderen vegetabilischen oder animalischen Spinn-
stoffen . 201bi66.
2. Waaren aus Baumwolle, allein oder in Verbindung mit Metall-
fäden, ohne Beimischung von Seide, Wolle 2c. 2 d 1 bis 6.
3. Eisenwaaren, grobe und feine 6e 2 und 3.
4. Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe, auch ge—
färbte; massives weißes Glas, nicht besonders benanntes;
gepreßtes, geschliffenes, polirtes, abgeriebenes, zeschnittenes,
geätztes, gemustertes Glas, insoweit es nicht unter 10 cd fällt 10e.
5. Farbiges, bemaltes oder vergoldetes (versilbertes) Glas, Glas-
flüsse (unechte rohe Steine) ohne Fassung; Glaswaaren oder
Emailwaaren in Verbindung mit anderen Materialien 10f.
6. Geflechtevon Pferdehaaren; Gewebe, auch mit anderen Gespinnsten
gemischt, sofern mindestens die ganze Kette oder der ganze
Einschlag aus Pferdehaaren besteht v 11 b.
7. Perrückenmacher= und andere Arbeiten aus Haaren und Har-
imitationen 11 d.
8. Zugerichtete Schmudfedern . . llg.
9. Holzwaaren und Waaren aus anderen vegetabilischen oder ani-
malischen Schnitzstoffen, insoweit sie nicht unter 1 3d und e
fallen . 13fundg.
10. Gepolsterte Möbel aller Art 13h.
11. Hopfen 14.
12. Musikalische Instrumente 150 1.
13. Kratzen und Kratzenbeschläge 15b 3.