Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880. (46)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
2. Stück vom Jahre 1880. 
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 5. Landtagsabschied. S. 5. — Nr. 6. Bekanntmachung, den votterieplan für die Landes- 
lotterie betr. S. 9. — Nr. 7. Bekanntmachung , eine Anleihe des Actienvereins für Gasbeleuchtung der Stadt 
Crimmitschau betr. S. 9. — Nr. 8. Gesetz, den Umtausch der Greiz-Brunner und Gößnitz-Geraer Eisen- 
bahnactien gegen Schuldverschreibungen der Rentenanleihen betr. S. 10. — Nr. 9. Verordnung, das 
Strafverfahren bei leichteren Zuwiderhandlungen gegen strom= und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften betr. 
S. 11. — Nr. 10. Finanzgesetz auf die Jahre 1880 und 1881. S. 12. — Nr. 11. Ausführungs- 
verordnung zum Finanzgesetz. S. 14. — Nr. 12. Gesetz, einen zweiten Nachtrag zu dem Finanzgesetze 
auf die Jahre 1878 und 1879 betr. S. 15. — Nr. 13. Gesetz, die Benutzung der Altersrentenbank zu 
Erwerbung von Renten für die Hinterlassenen der am 1. December 1879 verunglückten Bergleute betr. 
S. 16. — Nr. 14. Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die Erbschaftssteuer betr. S. 16. — 
Nr. 15. Gesetz, die Erhöhung der Gerichtsgebühren in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit 
betr. S. 18. 
  
Nr. 5. Landtagsabschied 
für die Ständeversammlung der Jahre 1879 und 1880; 
vom 10. März 1880. 
Wegn, Albert, von GOxx Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 2c. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Bei dem Schlusse des von Uns nach Maßgabe von § 115 der Verfassungsurkunde 
zusammenberufenen achtzehnten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage in 
§ 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließ- 
ungen und Erklärungen in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen Landtage stattgefundenen 
ständischen Berathungen in Folgendem: 
Was 
I. die Vorlagen an die getreuen Stände 
anlangt, so sind dieselben zum Theil 
A. als erledigt zu erachten, 
und zwar: 
1880. 2
	        
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