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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
2. Stück vom Jahre 1880.
Inhalt: Nr. 5. Landtagsabschied. S. 5. — Nr. 6. Bekanntmachung, den votterieplan für die Landes-
lotterie betr. S. 9. — Nr. 7. Bekanntmachung , eine Anleihe des Actienvereins für Gasbeleuchtung der Stadt
Crimmitschau betr. S. 9. — Nr. 8. Gesetz, den Umtausch der Greiz-Brunner und Gößnitz-Geraer Eisen-
bahnactien gegen Schuldverschreibungen der Rentenanleihen betr. S. 10. — Nr. 9. Verordnung, das
Strafverfahren bei leichteren Zuwiderhandlungen gegen strom= und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften betr.
S. 11. — Nr. 10. Finanzgesetz auf die Jahre 1880 und 1881. S. 12. — Nr. 11. Ausführungs-
verordnung zum Finanzgesetz. S. 14. — Nr. 12. Gesetz, einen zweiten Nachtrag zu dem Finanzgesetze
auf die Jahre 1878 und 1879 betr. S. 15. — Nr. 13. Gesetz, die Benutzung der Altersrentenbank zu
Erwerbung von Renten für die Hinterlassenen der am 1. December 1879 verunglückten Bergleute betr.
S. 16. — Nr. 14. Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die Erbschaftssteuer betr. S. 16. —
Nr. 15. Gesetz, die Erhöhung der Gerichtsgebühren in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit
betr. S. 18.
Nr. 5. Landtagsabschied
für die Ständeversammlung der Jahre 1879 und 1880;
vom 10. März 1880.
Wegn, Albert, von GOxx Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 2c.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Bei dem Schlusse des von Uns nach Maßgabe von § 115 der Verfassungsurkunde
zusammenberufenen achtzehnten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage in
§ 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließ-
ungen und Erklärungen in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen Landtage stattgefundenen
ständischen Berathungen in Folgendem:
Was
I. die Vorlagen an die getreuen Stände
anlangt, so sind dieselben zum Theil
A. als erledigt zu erachten,
und zwar:
1880. 2