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Nr. 34. Bekanntmachung,
den Commissar für den Bau einer Secundäreisenbahn von Schwarzenberg nach
Johanngeorgenstadt betreffend;
vom 1. Juni 1880.
Das Finanz-Ministerium hat die Geschäfte eines Commissars für den aus Staats-
mitteln auszuführenden Bau einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Schwarzen-
berg nach Johanngeorgenstadt dem Mitgliede der Generaldirection der Staatseisen-
bahnen
Finanzrath Robert Theodor Opelt
übertragen.
Dresden, am 1. Juni 1880.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Müller.
Nr. 35. Verordnung,
die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der nachgedachten Zechenbahn
betreffend;
vom 4. Juni 1880.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der in den ständischen Schriften vom
30. Juni 1876 und vom 21. Februar 1878 ertheilten Ermächtigung wird von dem
Ministerium des Innern behufs der Herstellung einer Zechenbahn der Steinkohlen-
Actiengesellschaft Bockva-Hohndorf-Vereinigtfeld zur Verbindung mit der Staatsbahn
von St. Egidien nach Stollberg, andurch verordnet wie folgt:
§ 1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu
Erbauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur
Grenze zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend (G. u.
V. Bl. S. 371 fg.) und beziehentlich, soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen
Abänderungen erlitten hat, die einschlagenden späteren Vorschriften, leiden auch An-
wendung auf den Bau der oben gedachten Zechenbahn.