— 81 —
Geseth- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
6. Stück vom Jahre 1880.
Jnhalt: Nr. 37. Bekanntmachung, die Bewilligung einer Ausnahme von bestehenden Gesetzen in dem Regulative
für die Leih-Anstalt zu Mittweida betr. S. 81. — Nr. 38. Bekanntmachung, die Aussicht über Befolgung
der fischereipolizeilichen Vorschriften betr. S. 83. — Nr. 39. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt
Freiberg betr. S. 83. — Nr. 40. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes der Pirna-Berggießhübler
Secundäreisenbahn betr. S. 84. — JNr. 41. Verordnung, die Publication der Aenderung der Signal-
Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betr. S. 85.
Nr. 37. Bekanntmachung,
die Bewilligung der in dem Regulativ für die Leih-Anstalt zu Mittweida enthaltenen
Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 18. Juni 1880.
Mit Allerhöchster Genehmigung sind auf Ansuchen der Stadtgemeinde Mittweida die
in den nachstehend abgedruckten §§ 11 und 26 des vom Ministerium des Innern be-
stätigten Regulativs für die Leih-Anstalt zu Mittweida enthaltenen Ausnahmen von
bestehenden Gesetzen bewilligt worden.
Dresden, am 18. Juni 1880.
Ministerium der Justiz.
Dr. v. Abeken.
Ihle.
Regulativ
für die Leih-Anstalt zu Mittweida.
8 11.
Kindern unter vierzehn Jahren soll nie, minderjährigen aber, oder minderjährigen
gleich zu achtenden oder in väterlicher Gewalt stehenden Personen, Dienstboten ohne
1880. 14