Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880. (46)

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Geseth- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
6. Stück vom Jahre 1880. 
  
  
  
  
Jnhalt: Nr. 37. Bekanntmachung, die Bewilligung einer Ausnahme von bestehenden Gesetzen in dem Regulative 
für die Leih-Anstalt zu Mittweida betr. S. 81. — Nr. 38. Bekanntmachung, die Aussicht über Befolgung 
der fischereipolizeilichen Vorschriften betr. S. 83. — Nr. 39. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt 
Freiberg betr. S. 83. — Nr. 40. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes der Pirna-Berggießhübler 
Secundäreisenbahn betr. S. 84. — JNr. 41. Verordnung, die Publication der Aenderung der Signal- 
Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betr. S. 85. 
  
Nr. 37. Bekanntmachung, 
die Bewilligung der in dem Regulativ für die Leih-Anstalt zu Mittweida enthaltenen 
Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 18. Juni 1880. 
Mit Allerhöchster Genehmigung sind auf Ansuchen der Stadtgemeinde Mittweida die 
in den nachstehend abgedruckten §§ 11 und 26 des vom Ministerium des Innern be- 
stätigten Regulativs für die Leih-Anstalt zu Mittweida enthaltenen Ausnahmen von 
bestehenden Gesetzen bewilligt worden. 
Dresden, am 18. Juni 1880. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. v. Abeken. 
Ihle. 
Regulativ 
für die Leih-Anstalt zu Mittweida. 
8 11. 
Kindern unter vierzehn Jahren soll nie, minderjährigen aber, oder minderjährigen 
gleich zu achtenden oder in väterlicher Gewalt stehenden Personen, Dienstboten ohne 
1880. 14
	        
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