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für den 23. Wahlkreis des platten Landes
den Regierungsassessor Dr. Schober zu Leipzig;
für den 25. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann Dr. Spann zu Borna;
für den 26. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann Wittgenstein zu Döbeln;
für den 28. Wahlkreis des platten Landes
den Regierungsassessor Dr. Schnorr von Carolsfeld zu Rochlitz;
für den 34. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann Freiherrn von Bernewitz zu Annaberg;
für den 37. Wahlkreis des platten Landes
den Regierungsassessor Dr. Forker-Schubauer zu Zwickau;
für den 38. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann, Geheimen Regierungsrath Freiherrn von Hausen
zu Glauchau;
für den 39. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann von Bose zu Zwickau;
für den 43. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann von Polenz zu Auerbach;
für den 45. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann Freiherrn von Kalitsch zu Oelsnitz.
Dresden, am 13. Juni 1881.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Paulig.
Nr. 26. Bekanntmachung,
die Richtungslinie der Hainsberg-Schmiedeberger Eisenbahn betreffend;
vom 16. Juni 1881.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 20. April dieses Jahres (G.= u. V.-Bl.
S. 28), betreffend die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen
Sekundär-Eisenbahn von Hainsberg über Dippoldiswalde nach Schmiedeberg auf
Staatskosten, wird von dem Ministerium des Innern andurch bekannt gemacht, daß