Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

  
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
1. Stück vom Jahre 1881. 
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, eine Ergänzungswahl für die I. Kammer betr. S. 1. — Nr. 2. Bekannt- 
machung, die Anleihe der Stadt Stollberg betr. S. 2. — Nr. 3. Bekanntmachung, die Vergütung 
der Natural-Verpflegung der Truppen im Jahre 1881 betr. S. 2. — JNr. 4. Bekanntmachung, die 
Wahlbezirke für die evangelisch-lutherische Landessynode betr. S. 3. 
  
Nr. 1. Bekanntmachung, 
die Vornahme einer Ergänzungswahl für die I. Kammer der Ständeversammlung 
betreffend; 
vom 24. December 1880. 
Nachdem eine der in § 63 unter 13 der Verfassungsurkunde in Verbindung mit 
Punkt Ill des Gesetzes, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde betreffend, vom 
3. December 1868 bezeichneten Stellen durch den Tod ihres zeitherigen Inhabers zur 
Erledigung gekommen ist, so ist von den Betheiligten im Voigtländischen Kreise eine 
Neuwahl zu bewirken. 
Es wird daher die Vornahme der letzteren unter Bezugnahme auf die an den 
stellvertretenden Vorsitzenden des Voigtländischen Kreises ergehende besondere Verfügung 
hiermit angeordnet. 
Dresden, am 24. December 1880. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Paulig.
	        
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