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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
7. Stuͤck vom Jahre 1881.
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Inhalt: Nr. 41. Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetzes, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen 2c.
bei Justiz= und Verwaltungsbehörden betr. S. 159. — Nr. 42. Bekanntmachung, die Richtungslinie
der Schwarzenberg-Johanngeorgenstädter Staatseisenbahn betr. S. 160. — Nr. 43. Bekanntmachung,
die Einberufung des Landtags betr. S. 160. — Nr. 44. Bekanntmachung, eine Prioritäts-Anleihe der
Actien-Gesellschaft Steinkohlenbau-Verein Hohndorf betr. S. 161.
Nr. 41. Verordnung
zur weiteren Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur
Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwaltungs-
behörden betreffend;
vom 4. August 1881.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird in weiterer Ausführung des Gesetzes vom
20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen
bei Justiz= und Verwaltungsbehörden betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 131 fg.), hierdurch
bestimmt, daß auch der Director der Gefangenanstalt zu Leipzig zu denjenigen Personen
gehört, mit deren Stellen das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen ein für alle
Mal verbunden ist.
Dresden, den 4. August 1881.
Ministerium der Justiz.
v. Abeken.
Rabs.
1881. 24