Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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Die Bestimmungen, welche die allgemeinen Bemerkungen zu § 14 unter 1—5 für 
den lateinischen Unterricht enthalten, gelten, zu 3, unter Ausschluß der Stilistik und 
zu 4, unter angemessener Beschränkung der grammatischen Behandlung, auch für den 
Unterricht in der griechischen Sprache. 
Auf die Privatlectüre wird von Untersecunda an besondere Aufmerksamkeit ver- 
wendet und dieselbe durch die Lehrer controlirt. Die Odyssee soll von Jedem, der 
zur Universität abgeht, vollständig, die llias in ihren wesentlichen Partieen gelesen sein. 
Die Uebersetzungen aus dem Deutschen in das Griechische haben den Zweck, Festigkeit 
in den Formen und wichtigsten Regeln der Syntax zu erreichen, nicht etwa stilistische 
Gewandtheit. 
*18. Ein Schüler, welcher mit Erfolg den Gymnasialcursus beendet hat, muß Lehrziel. 
ein angemessenes deutsches Pensum ohne Hilfe der Grammatik frei von groben 
grammatikalischen Fehlern in's Griechische zu übersetzen, eine leichtere Stelle aus den 
für die Lectüre in Prima genannten griechischen Autoren und unter geringer Nachhilfe 
in's Deutsche zu übertragen verstehen, überhaupt aber zeigen, daß er ein Verständniß 
des griechischen Alterthums gewonnen hat. 
19. Der Unterricht in der französischen Sprache beginnt in der Quinta mit Französische 
3 Stunden wöchentlich, ist in Quarta mit 5, in allen folgenden Klassen mit je 2 Stunden Sprache. 
wöchentlich fortzusetzen. Auf eine richtige Aussprache mit französischem Accent ist Werth 
zu legen und darauf vor Allem bei dem Lehrer, welchem dieser Unterricht übertragen 
wird, zu sehen. 
Auch die französische Sprache ist, wie aller Sprachunterricht in den Gymnasien, 
auf dem Wege gründlicher grammatikalischer Unterweisung zu betreiben, dabei ist aber 
auch die bei einer lebenden Sprache wünschenswerthe Sprechfertigkeit nicht zu ver- 
nachlässigen. 
& 20. Quinta; woöchentlich 3 Stunden. eVertheileg 
Leseübungen; Regeln der Aussprache und Orthographie. es his 
Die regelmäßige Formenlehre bis zum Activum der 1. Conjugation (einschließlich). 
Mündliche und schriftliche Uebersetzung von Uebungsstücken unter Zugrundelegung eines 
passenden Uebungsbuches. Memoriren der dazu erforderlichen Vocabeln und leichten 
Redewendungen. Scripta oder Dietate wöchentlich abwechselnd. 
Quarta: wöchentlich 5 Stunden. 
Abschluß der regelmäßigen Formenlehre. Die unregelmäßige Formenlehre mit 
besonderer Berücksichtigung der Pronomina. Von den unregelmäßigen Verben werden 
nur die wichtigsten gelernt. Einiges aus der Syntax über directe und indirecte Frage,
	        
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