— 191 —
Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
8. Stück vom Jahre 1882.
-rieem’..
Inhalt: Nr. 53. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Reichenbach betr. S. 191. — Nr. 54. Ver-
ordnung, die Expropriation von Grundeigenthum zu Erbaunng der zu verlängernden Hainsberg-Schmiede=
berger Eisenbahn betr. S. 192. — Nr. 55. Bekanntmachung, eine Abänderung des Verzeichnisses über
Parochialverhältnisse in der Oberlausitz betr. S. 193. — Nr. 56. Verordnung wegen Aufkündigung des
Restes der 4½ proc. Prioritätsanleihen der vorm. Albertsbahn-Actiengesellschaft betr. S. 193. — Jr. 57.
Verordnung, die Errichtung neuer Schubübernahmestationen in Böhmen betr. S. 205.
Nr. 53. Bekanntmachung,
die Anleihe der Stadtgemeinde Reichenbach betreffend;
vom 30. Juni 1882.
Dem Stadtrathe zu Reichenbach ist zu der im Einverständniß mit den Stadtverord—
neten beschlossenen anderweiten Anleihe im Betrage von
Drei Hundert Tausend Mark
(300,000 Mark)
gegen Ausgabe von, auf den Inhaber lautenden und planmäßig auszuloosenden, bis
dahin aber mit Vier (4) vom Hundert zu verzinsenden Schuldscheinen, nach Maßgabe
des vorgelegten Anleiheplanes, sowie der Schuldscheine nebst Zinsleisten und Zinsscheinen
die Genehmigung ertheilt worden.
Dresden, am 30. Juni 1882.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Münckner.
1882. 31