Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
8. Stück vom Jahre 1882. 
  
  
-rieem’.. 
  
  
Inhalt: Nr. 53. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Reichenbach betr. S. 191. — Nr. 54. Ver- 
ordnung, die Expropriation von Grundeigenthum zu Erbaunng der zu verlängernden Hainsberg-Schmiede= 
berger Eisenbahn betr. S. 192. — Nr. 55. Bekanntmachung, eine Abänderung des Verzeichnisses über 
Parochialverhältnisse in der Oberlausitz betr. S. 193. — Nr. 56. Verordnung wegen Aufkündigung des 
Restes der 4½ proc. Prioritätsanleihen der vorm. Albertsbahn-Actiengesellschaft betr. S. 193. — Jr. 57. 
Verordnung, die Errichtung neuer Schubübernahmestationen in Böhmen betr. S. 205. 
  
Nr. 53. Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadtgemeinde Reichenbach betreffend; 
vom 30. Juni 1882. 
Dem Stadtrathe zu Reichenbach ist zu der im Einverständniß mit den Stadtverord— 
neten beschlossenen anderweiten Anleihe im Betrage von 
Drei Hundert Tausend Mark 
(300,000 Mark) 
gegen Ausgabe von, auf den Inhaber lautenden und planmäßig auszuloosenden, bis 
dahin aber mit Vier (4) vom Hundert zu verzinsenden Schuldscheinen, nach Maßgabe 
des vorgelegten Anleiheplanes, sowie der Schuldscheine nebst Zinsleisten und Zinsscheinen 
die Genehmigung ertheilt worden. 
Dresden, am 30. Juni 1882. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Münckner. 
1882. 31
	        
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