Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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Nr. 57. Verordnung, 
die Errichtung einiger neuer Schubübernahmestationen im Königreich Böhmen 
betreffend; 
vom 31. Juli 1882. 
Nachdem zu den durch die Verordnung des unterzeichneten Ministeriums vom 13. 
November 1869 (G.= u. V.-Bl. S. 327 fg.) bekannt gemachten, an der Sachsisch- 
Böhmischen Grenze gelegenen Schubübernahmestationen in Böhmen neuerdings noch 
die Bürgermeisterämter zu Georgswalde, Hainspach und Weipert 
neu hinzugetreten sind, so wird dies mit dem Bemerken, daß im Uebrigen an der ge- 
dachten Verordnung nichts geändert worden ist, zur Nachachtung für die diesseitigen 
Behörden andurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 31. Juli 1882. 
Ministerium des Jnnern. 
Für den Minister: 
v. Charpentier. 
Gebhardt. 
  
  
Letzte Absendung: am 11. August 1882.
	        
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