Volltext : Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Vorwort  zur  zweiten Auflage.  Auflage.

Die  Tatsache,  daß  die  erste  Auflage  dieses  Handbuchs  bereits  sechs
Monate  nach  ihrem  Erscheinen  völlig  vergriffen  ist,  hat  mich  zu  meiner
Freude  belehrt,  daß  ich  bei  der  ganzen  Anlage  und  Ausarbeitung  meines
Werkes  von  praktisch  zutreffenden  Gesichtspunkten  ausgegangen  bin.  Andererseits
  habe  ich  mich  aber  auch  in  meiner  Annahme  nicht  getäuscht,  daß  der
deutsche  exekutive  Polizei=  und  Kriminalbeamte  von  dem  eifrigsten  Bestreben
erfüllt  ist,  auf  allen  Gebieten  seiner  Tätigkeit  tiefere  Kenntnisse  in  wissenschaftlicher
  und  technischer  Hinsicht  zu  erwerben.  Daß  eine  solche  Ausbildung
auch  den  Mitgliedern  einer  exekutiven  Behörde  die  erforderliche  Befähigung
  und  Leistungsfähigkeit  verleiht,  haben  mich  meine  neueren  Studien
verschiedener  Polizeiinstitute  im  Auslande  von  neuem  belehrt.  Ich  will  hier
nur  daran  erinnern,  daß  der  Exekutivdienst  in  den  größeren  Städten  Dänemarks
und  Schwedens  zum  Teil  von  Juristen  versehen  wird,  welche  nicht  sofort
eine  Anstellung  bei  einer  Behörde  finden  und  so  den  Strafprozeß  gewissermaßen
  von  der  Straße  aus,  von  der  eignen  Anschauung  des  strafbaren
Ereignisses  an,  kennen  lernen.

In  dieser  zweiten  Auflage  ist  mein  Handbuch  auch  zu  dem  Werke
herausgewachsen,  als  welches  es  von  allem  Anfange  an  gedacht  war.  Es
ist  ein  reines  Spezialwerk  für  den  exekutiven  Polizei=  und
Kriminalbeamten  geworden.

Bei  der  Bearbeitung  haben  mich  der  Gedanke  und  der  Wunsch  geleitet,
dem  exekutiven  Polizei=  und  Kriminalbeamten  eine  reichhaltige
Sammlung  der  wichtigsten  strafrechtlichen  Reichs=  und  Landesgesetze,  sowie
eine  größere  Reihe  gemeinverständlicher  Aufsätze  zu  bieten,  welche  das  Wesentlichste
  seiner  Tätigkeiten  in  knapper  Darstellung  beleuchten.

Das  Handbuch  ist  für  alle  exekutiven  Polizeibeamten  einschließlich
  der  exekutiven  Mitglieder  der  Kriminalabteilungen  der
Polizeibehörden  bearbeitet  und  zusammengestellt.  Die  Erörterungen  strafbarer