Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

— VI — 
  
Ausstellung. Ab 
Tag 
der 
letzten 
sendung. 
Inhalt. 
Stück. 
Nr. 
Seite. 
  
11. 
13. 
14. 
16. 
17. 
21. 
24. 
27. 
Sept. 
.Sept. 
Sept. 
.Sept. 
Oct. 
Oct. 
Oct. 
Oct. 
  
20. 
25. 
25. 
25. 
— 
Oct. 
Oct. 
Oct. 
Oct. 
Dec. 
Sept. 
  
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Zurücknahme der, 
der Feuerversicherungsgesellschaft Azienda Assicuratrice in Triest 
ertheilt gewesenen Konze sion zum Geschaftsbetriebe im Königreich 
Sachsen betr. . 
Verordnung des Ministeriums des Innern zur Erläuterung von 8 
der Verordnung vom 20. Mai 1884 behufs Ausführung des 
Reichsgesetzes vom 3. Juli 1883, die * und Unterdrückung 
der Reblauskrankheit betr. 
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die anderweite 2 
der Berginspectionsbezirke betr. 
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Eröffnung des Betriebs 
der Schlußstrecke Weida (Altstadt)-Weida der Mehltheuer- Weidaer 
Secundäreisenbahn betr. . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Expropriation von 
Grundeigenthum für Erweiterung des oberen Bahnhofs zu Plauen 
i. V. betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Erpropriation von 
Grundeigenthum zur Legung eines dritten Gleises zwischen den 
Stationen Neumark und Brunn, sowie Erweiterung vor ei 
hofs-Anlagen auf der Station Neumark betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Expropriation von 
Grundeigenthum zum Einbau einer Unterführung des Communi= 
cationswegs von Wohla nach Nechen an der Eisenbahnhauptlinie 
Görlitz-Dresden betr. 
Bekanntmachung des Finanz- Ministeriums, die Eröffnung des Betriebs 
auf der Secundäreisenbahn Klotzsche-Königsbrück betr. 
Bekanntmachung des Gesammtministeriums, das Gesetz= und Verord- 
nungsblatt für das Königreich Sachsen betr. .. 
Verordnung des Justiz-Ministeriums, die Einträge von Darlehns- 
forderungen der preußischen Boden-Credit-Actien-Bank zu Berlin 
in die Grund= und Hypothekenbücher betr. 
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen zur Aus- 
führung der 8§ 68 und 75 des Gesetzes vom 2. April 1884, 
die Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des V. 
Abschnittes Kapitel II des allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 
1868 betr. . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Abtretung von Grund- 
eigenthum zur Erbauung einer schmalspurigen Secundäreisenbahn 
von Mosel nach Ortmannsdorf betr. 
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Eröffnung des Betriebs 
auf der Theilstrecke Döbeln-Mügeln der Döbeln-Mügeln- Oschaber 
Secundäreisenbahn betr. . 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, die 
Einsendung von Uebersichten und Rechnungsabschlüssen der Ge- 
meindekrankenversicherungs= und der engeschriebenen Hulfstassen 
betr. . .. .. . 
  
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310 
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316 
317 
318 fg.
	        
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